Tödliche Attacke am Kö: Anwälte erringen Teilerfolg im Streit um Videos
Plus Sieben Verdächtige sitzen nach dem Angriff am Kö in U-Haft. Einige Verteidiger wollen die Videos erhalten, die das Geschehen zeigen – und bekommen nun Recht.
Es ist ein Ermittlungsverfahren, in dem Videos eine zentrale Rolle spielen. Als ein 49-jähriger Mann im Dezember am Königsplatz nach einer Gewalttat stirbt, zeichnen mehrere Kameras das Geschehen auf. So existiert zum Beispiel ein Video, das von der Frontscheiben-Kamera eines Taxis stammt. Darin ist zu sehen, wie es ein kurzes Handgemenge gibt – offensichtlich zwischen dem 49-jährigen späteren Opfer und mehreren Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Da der Königsplatz aber auch von der Polizei videoüberwacht wird, gibt es auch weitere und detailliertere Aufzeichnungen, sowohl von der Tat selbst als auch vom Geschehen davor und danach.
Es ist Beweismaterial, das die Anwälte der Verdächtigen bislang nur bei der Kriminalpolizei einsehen konnten; elektronisch verschickt wurden die Dateien den Verteidigern nicht. Das ändert sich nun. Die zuständige Jugendkammer am Landgericht Augsburg hat nach Informationen unserer Zeitung vergangene Woche entschieden, dass den Anwälten das Videomaterial der Polizei als Teil der Akte zur Verfügung gestellt werden muss. Das heißt, dass die Verteidiger das Datenmaterial nun zugeschickt bekommen sollen.
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