Fußgänger gestürzt: Muss die Stadt Augsburg haften?
Ein Mann hat sich in der Friedberger Straße mehrfach die Schulter gebrochen. Muss die Stadt Augsburg nach dem Sturz des 62-Jährigen nun haften?
Der „Tatort“ hat sich verändert. Die Friedberger Straße ist inzwischen frisch geteert und gepflastert. Ganz anders, als noch im November 2008. Werner H., der in Hochzoll wohnt, hatte sich mittags nur schnell eine Brotzeit vom Metzger holen wollen. Doch er stürzte auf dem Weg dorthin, brach sich mehrfach die Schulter, kam ins Friedberger Krankenhaus. Mit dem Fuß war der 62-Jährige gegen das abgesägte Rohr eines Verkehrsschildes gestoßen, das mehrere Zentimeter hoch aus dem Belag ragte.
Krankenkasse zieht vor Gericht
Die bayerische AOK hat die Stadt Augsburg zivilrechtlich auf Übernahme bisheriger und künftiger Behandlungskosten verklagt. Weil sie, so Rechtsanwalt Werner Schäfer, eine Gefahrenquelle ungesichert gelassen hat.
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