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Augsburg
12.02.2015

Urteil bestätigt: Polizistenmörder Rudi R. kommt wohl nie mehr frei

Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk muss wohl für den Rest seines Lebens in Haft. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aus Augsburg bestätigt.
Foto: Archivfoto, Fred Schöllhorn

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Augsburger Urteil gegen Rudolf Rebarczyk. Auch der Prozess gegen dessen Bruder Raimund M. könnte in wenigen Wochen beendet sein.

Der zweifache Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk, 59, wird voraussichtlich nie mehr auf freien Fuß kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Augsburger Schwurgerichts damit bestätigt. Dies teilte der Sprecher des Landgerichts, Claus Pätzel, am Donnerstagmittag mit.

Rebarczyk war am 27. Februar 2014 zur höchsten Strafe verurteilt worden, die das deutsche Strafrecht vorsieht: Das Schwurgericht verhängte lebenslang Gefängnis und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem wurde Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe angeordnet.

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