Zwei Männer verunglimpfen den ermordeten Polizisten
Ein Foto des Gedenksteins für den erschossenen Polizisten Mathias Vieth löst auf Facebook einen Dialog aus. Das Gericht nennt ihn „widerwärtig“.
Der brutale Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth in der Nacht zum 28. Oktober 2011 im Stadtwald sorgte bundesweit für Entsetzen. Der 41-jährige Familienvater starb nach einer Verfolgungsjagd im Kugelhagel von Schnellfeuergewehren. Als Mörder rechtskräftig verurteilt zu lebenslanger Haft sind inzwischen die beiden Brüder Rudolf Rebarczyk, 61, und Raimund Mayr, 63. Fast sieben Jahre nach der Tat stand das Gewaltverbrechen im Hintergrund eines Prozesses vor dem Amtsgericht.
Der Fall, den Amtsrichter Thomas Müller-Froelich abzuurteilen hatte, kann auch als Beleg dafür gelten, wie sich soziale Netzwerke im Internet immer häufiger zu einer Plattform für Hass und Kommentare auf unterster sittlicher Stufe entwickeln. Der Angeklagte, ein Auszubildender, 26, hatte ein Foto des am Tatort aufgestellten Gedenksteins für den erschossenen Polizisten auf Facebook eingestellt – in eine Gruppe, die mit „schwarzem Humor“ und „krassem Scheiß“ wirbt und die angeblich rund 70.000 Mitglieder zählt. Das Bild war Anlass für einen Chat per Handy zwischen dem Angeklagten und einem Mann aus dem Raum Heilbronn. Thema war der Zustand des Körpers des Ermordeten am Tatort. Die Posts bezeichnete Richter Müller-Froelich als „abstoßend und widerwärtig“. Wie ein Kripobeamter als Zeuge berichtet, habe ein User die Polizei auf den Chat hingewiesen. Ein Sohn des erschossenen Polizisten habe daraufhin Strafantrag wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ gestellt, ein seltener Tatbestand, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sanktioniert werden kann.
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