Flucht mit Tempo 240 im Auto: Angeklagter lässt Gericht warten
Plus Kein Führerschein, zu viel Alkohol, Unfallflucht und eine Geisterfahrt - die Liste der Vorwürfe gegen einen Mann ist lang. Doch zum Prozess in Augsburg erscheint er nicht.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – so hieß es jetzt schon zum zweiten Mal für einen 38-jährigen Autofahrer am Augsburger Amtsgericht. Dem Mann werden neben einem verbotenen Fahrzeugrennen mit bis zu Tempo 240 weitere Delikte vorgeworfen. Der Prozess muss demnächst in einem dritten Anlauf starten.
Bereits Ende Januar musste die Hauptverhandlung wegen eines Krankheitsfalls aufseiten des Gerichts verschoben werden. Doch nun erschien zur zweiten Ansetzung des Prozesses der Angeklagte selbst nicht. Er sei in Behandlung beim Arzt, ließ er kurzfristig die Wartenden im Gerichtssaal wissen. Solle er keine entsprechende Bescheinigung einer Verhandlungsunfähigkeit beibringen, droht ihm ein Haftbefehl.
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Das ist heute alles möglich. Einfach vorführen lassen und Strafe erhöhen und schon hat es sich, s0nsts wird das nichts mit dem Rechtsstaat. Die "Durchgeknallten" können heutzutage machen was sie wollen und bekommen immer wieder Bewährungen, es besser zu machen. Nur nützen tuts halt nichts.