
Mann muss reanimiert werden: 18-Jähriger nach Gewalttat am Kö in Haft


Ein Jugendlicher soll einen Mann am Königsplatz schwer verletzt haben. Der 44-Jährige musste wiederbelebt werden. Der Fall weckt Erinnerungen an einen tödlichen Schlag.
Es erinnert so vieles an eine Gewaltattacke vor drei Jahren, dass es einen schaudern lassen kann. Damals, im Dezember 2019, war ein 49-jähriger Mann am Augsburger Königsplatz nach einem Schlag eines 17-Jährigen gestorben. Es war ein Fall, der für Entsetzen und Anteilnahme sorgte und Menschen weit über Augsburg hinaus bewegte. Nun ist kurz vor dem Jahreswechsel ein 44 Jahre alter Mann bei einer Gewaltattacke verletzt worden, die sich ebenfalls am "Kö" abspielte, wie der Platz in Augsburg genannt wird. Er wurde so schwer verletzt, dass er von Polizisten noch vor Ort reanimiert werden musste.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hat sich am Samstag Folgendes zugetragen. Gegen 6 Uhr morgens gerieten auf dem Königsplatz der 44-jährige Mann und zwei 18-Jährige aneinander, die Ermittler sprechen von einer "gegenseitigen körperlichen Auseinandersetzung". Als dabei der 44-Jährige zu Boden ging, traten die beiden jungen Männer nach Darstellung der Polizei auf ihn ein und gingen anschließend davon. Hier hätte die Situation zu Ende sein können. War sie aber nicht.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Verantwortungsbewusstsein für sein Handeln und Respekt hat man entweder verinnerlicht oder nicht. Und wer das nicht hat wird es nur durch Strafe lernen und die findet in Ampel-Land nicht mehr statt.
...etwa lieber rechtswidrige Freiheitseinschränkungen ohne rechtliche Grundlage der populistischen schwarzen Parteien?!
@Martin D
Und wie würden Sie handeln? Schulterzucken, ein paar Empörungs-Phrasen loslassen? Ein bisschen Dudu, evtl. noch das 2. oder 3. Anti-Aggressions-Training absolvieren lassen?
Das Jugendstrafrecht mit seinen lächerlich geringem Strafmaß ist geradezu eine Einladung für gewalttätige Jugendliche auch mal fester zuzuschlagen.
Der Sinn des Jugendstrafrechts besteht nicht in hohen Strafen. Schauen Sie mal in das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Art. 2.
@Von Wolfgang: Das Jugenstraftrecht verfehlt seine Aufgabe. Es macht einen gewaltigen Unterschied ob man einem Ladendieb oder einem brutalen Schläger eine zweite Chance gibt.
Deswegen werden Ladendiebe oder brutale Schläger (wer immer das auch ist) auch im Jugendrecht verschieden behandelt. Es hat schon alles seine Richtigkeit. Im übrigen bekommt auch jeder im "Erwachsenenstrafrecht" eine nächste Chance - es sei denn Sicherungsverwahrung wurde angeordnet.
@Wolfgang: Stellen Sie sich vor jemand zertrümmert mit einem Faustschlag ihr Gesicht und Sie dürfen zusehen, wie der Richter dem Täter eine lächerlich geringe Strafe gibt. Nach dem Motto: War ja nur ein Ausrutscher, jungen Menschen muss man eine zweite Chance geben.
Da hilft nur ein bundesweites Alkoholverbot. Politisch korrekte Version!
und was trinken sie dann? ich möchte weiter ab und zu ein gutes glas wein trinken