Muss Augsburg hunderte Corona-Bußgelder zurückzahlen?
Plus Corona-Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren teils rechtswidrig. Betroffene, die Bußgelder zahlten, können auf Rückzahlungen hoffen. In Augsburg könnten es hunderte sein.
Wer im April 2020 vor seine Haustür trat, brauchte dazu in Bayern einen "triftigen Grund". Das konnte der Gang zum Supermarkt sein oder zur Arbeit, wer aber etwa auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen wollte, lief Gefahr, sich ein Bußgeld einzufangen. Die damaligen Einschränkungen im Freistaat zu Beginn der Corona-Pandemie waren hart – und in Teilen rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht zuletzt feststellte. Für Augsburg bedeutet die Entscheidung, dass die Stadt viele der damals verhängten Bußgelder möglicherweise zurückzahlen muss. Doch das hängt an offenen Fragen.
Hintergrund der Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes ist die "1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", die eine Ausgangsbeschränkung vorsah; gültig war sie vom 1. bis zum 19. April 2020. Jene Regelung, wonach man einen "triftigen Grund" zum Verlassen der Wohnung brauchte, erklärte das Gericht für unverhältnismäßig. Von der Beschränkung sei auch das "Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erfasst gewesen", heißt es vom Gericht. Eine Notwendigkeit dieser Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzes sei "nicht zu erkennen".
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Die Diskussion ist geschlossen.
Hmm, warum geht es nur um die Bußgelder, warum werden nicht jene zur Verantwortung gezogen welche diese Maßnahmen eingeführt haben? Politiker und Justiz müssen die Verantwortung übernehmen. Es tut mir leid für einen Herrn Söder er ist der Ministerpräsident und hat die Maßnahmen angeordnet. Warum ist er noch Ministerpräsident? Richter, welche die Maßnahmen durch winkten sind immer noch Richter.
Zu den Bußgeldern,
Frau Oberbürgermeisterin Eva Weber, stellen Sie sich hin und sagen Sie, jedes Bußgeld was nicht zurückgefordert wird spendet die Stadt für Menschen die jetzt in Not sind. Damit würden Sie ein klares Zeichen setzen.
Rechtswidrige Eingriffe in die Grundrechte verordnen und dann auch noch die Bußgelder einbehalten?! Ich hoffe, da wird der Freistaat dann in Grund und Boden geklagt. Eigentlich müsste zur Rückerstattung der Busgelder auch noch eine Entschädigungszahlung für freiheitsberaubende Maßnahmen dazu kommen.
Das hat wenig mit Hoffen zu tun sondern mit Rückgrat, sich in Interessensgruppen zu organisieren und gemeinsam zu klagen.
Hätten die mich dabei "ertappt", als ich RECHTMÄSSIG dagegen verstoßen hatte, würde ich das definitiv einklagen (lassen).
eigentlich müsste die allmächtige staatspartei aus bayern für diese rechtlich unbegründete 1.bayrische infektionsschutzverordnung gegenüber dem bürger haften ! frag mal sauter oder gauweiler !