Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Ausgangsbeschränkungen: Muss Augsburg hunderte Corona-Bußgelder zurückzahlen?

Augsburg
09.12.2022

Muss Augsburg hunderte Corona-Bußgelder zurückzahlen?

Die Corona-Bußgelder waren ein Reizthema in Augsburg: Hier eine Kontrolle am Kuhsee in Augsburg im Sommer 2020.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Plus Corona-Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren teils rechtswidrig. Betroffene, die Bußgelder zahlten, können auf Rückzahlungen hoffen. In Augsburg könnten es hunderte sein.

Wer im April 2020 vor seine Haustür trat, brauchte dazu in Bayern einen "triftigen Grund". Das konnte der Gang zum Supermarkt sein oder zur Arbeit, wer aber etwa auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen wollte, lief Gefahr, sich ein Bußgeld einzufangen. Die damaligen Einschränkungen im Freistaat zu Beginn der Corona-Pandemie waren hart – und in Teilen rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht zuletzt feststellte. Für Augsburg bedeutet die Entscheidung, dass die Stadt viele der damals verhängten Bußgelder möglicherweise zurückzahlen muss. Doch das hängt an offenen Fragen.

Hintergrund der Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes ist die "1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", die eine Ausgangsbeschränkung vorsah; gültig war sie vom 1. bis zum 19. April 2020. Jene Regelung, wonach man einen "triftigen Grund" zum Verlassen der Wohnung brauchte, erklärte das Gericht für unverhältnismäßig. Von der Beschränkung sei auch das "Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erfasst gewesen", heißt es vom Gericht. Eine Notwendigkeit dieser Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzes sei "nicht zu erkennen". 

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

09.12.2022

Hmm, warum geht es nur um die Bußgelder, warum werden nicht jene zur Verantwortung gezogen welche diese Maßnahmen eingeführt haben? Politiker und Justiz müssen die Verantwortung übernehmen. Es tut mir leid für einen Herrn Söder er ist der Ministerpräsident und hat die Maßnahmen angeordnet. Warum ist er noch Ministerpräsident? Richter, welche die Maßnahmen durch winkten sind immer noch Richter.
Zu den Bußgeldern,
Frau Oberbürgermeisterin Eva Weber, stellen Sie sich hin und sagen Sie, jedes Bußgeld was nicht zurückgefordert wird spendet die Stadt für Menschen die jetzt in Not sind. Damit würden Sie ein klares Zeichen setzen.

09.12.2022

Rechtswidrige Eingriffe in die Grundrechte verordnen und dann auch noch die Bußgelder einbehalten?! Ich hoffe, da wird der Freistaat dann in Grund und Boden geklagt. Eigentlich müsste zur Rückerstattung der Busgelder auch noch eine Entschädigungszahlung für freiheitsberaubende Maßnahmen dazu kommen.

09.12.2022

Das hat wenig mit Hoffen zu tun sondern mit Rückgrat, sich in Interessensgruppen zu organisieren und gemeinsam zu klagen.

09.12.2022

Hätten die mich dabei "ertappt", als ich RECHTMÄSSIG dagegen verstoßen hatte, würde ich das definitiv einklagen (lassen).

09.12.2022

eigentlich müsste die allmächtige staatspartei aus bayern für diese rechtlich unbegründete 1.bayrische infektionsschutzverordnung gegenüber dem bürger haften ! frag mal sauter oder gauweiler !