Wer im April 2020 vor seine Haustür trat, brauchte dazu in Bayern einen "triftigen Grund". Das konnte der Gang zum Supermarkt sein oder zur Arbeit, wer aber etwa auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen wollte, lief Gefahr, sich ein Bußgeld einzufangen. Die damaligen Einschränkungen im Freistaat zu Beginn der Corona-Pandemie waren hart – und in Teilen rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht zuletzt feststellte. Für Augsburg bedeutet die Entscheidung, dass die Stadt viele der damals verhängten Bußgelder möglicherweise zurückzahlen muss. Doch das hängt an offenen Fragen.
Augsburg