Prozess um Messerattacke: Opfer verzichtet auf 5000 Euro Schmerzensgeld
Plus Ein 35-Jähriger attackiert in der Karolinenstraße einen Passanten mit einem Messer und verletzt ihn schwer. Beim Prozess in Augsburg kommt es zu überraschenden Szenen.
Da liegen 5000 Euro in bar in einem Kuvert auf dem Tisch. Und derjenige, für den das Geld bestimmt ist, sagt ganz einfach: "Ich will das nicht." Das kommt überraschend für alle Beteiligten im Gerichtssaal. Denn selten lehnen Opfer von Straftaten das Angebot des Täters, Schmerzensgeld zu zahlen, so kategorisch ab. Geschehen ist das jetzt im Prozess um die Messerattacke in der Nacht zum 27. März 2021 in der Karolinenstraße in Augsburg, bei dem ein heute 26 Jahre alter Ingenieur schwere Gesichts- und Handverletzungen erlitt, an denen er noch immer physisch und psychisch leidet. "Der Entschuldigungsbrief reicht mir", sagt er. Er verzichtet auch auf einen Handschlag im Gerichtssaal mit dem Angeklagten Felix M. (Name geändert), der eigentlich persönlich seine Reue in Worte fassen wollte. Der 35-Jährige mit der auffallenden rotblonden Haar- und Barttracht ist des versuchten Mordes angeklagt.
"Mein Mandant will einfach mit diesem Vorfall abschließen", erklärt Rechtsanwalt Hansjörg Schmid die Weigerung des Opfers, Schmerzensgeld und eine persönliche Entschuldigung anzunehmen. Für den Angeklagten könnte die Ablehnung allerdings Nachteile haben. Denn ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich wird im Strafprozess in der Regel mit einer geringeren Strafe belohnt. Darauf kann Felix M. nun nicht mehr hoffen. Sein Verteidiger Jörg Seubert hatte das Schmerzensgeldangebot mit Entschuldigungsschreiben vorbereitet, die Eltern hatten Felix M. die 5000 Euro als Darlehen gegeben. In dem Brief an das Opfer bittet der Angeklagte um Verzeihung. Er schreibt: "Ich war jenseits von Gut und Böse. Nüchtern wäre das alles nicht passiert." Der Angeklagte hatte die Verantwortung für die Messerattacke übernommen, sagte aber, er könne sich aufgrund der erheblichen Alkoholisierung nicht mehr an die Tat selbst erinnern.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Diesen Mann sollte die volle Härte des Gesetzes treffen- allein die Art der Waffe und dessen Einsatz belegt die Hinterhältigkeit der Tat; kein normal veranlagter Mensch nimmt zum Feiern oder Wirthausbesuch eine Stichwaffe mit. Auf eine Entschuldigung und eine kleine Entschädigung würde ich als Opfer auch verzichten und die Annahme verweigern. In den USA ist üblich, dass der Täter nach Abschluss des Strafverfahrens zusätzlich noch Schadenersatz für Krankheitskosten, Schmerzensgeld und entgangenes Einkommen verklagt wird. Bei einer derartigen Tat ist jedes Mitleid mit dem Täter fehl am Platze.