Einbrecher greift Opfer in Oberhausen an und kehrt zwei Mal zurück
Plus Ein Mann dringt gleich drei Mal in eine Wohnung in Oberhausen ein und attackiert den Bewohner. Im Prozess in Augsburg kann der Angeklagte sich die Aktion nicht recht erklären.
"Aller guten Dinge sind drei" besagt eine Redewendung, wenn man beispielsweise beim dritten Mal erfolgreich war. Es gibt aber auch das krasse Gegenteil. Für einen Einbrecher, der Anfang März 2023 nachts in die Wohnung eines 42-Jährigen in Oberhausen eindrang, ging dreimal alles schief. Er wurde letztlich nicht nur vom aus dem Schlaf aufgeschreckten Wohnungsinhaber mit einem Bambusstock verprügelt, sondern kurze Zeit später noch im Hof des Tatobjektes festgenommen. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Aktion stand der Einbrecher, 36, nun in Augsburg vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Beate Christ.
"Ich hasse mich dafür, es tut mir unendlich leid", sagt der Angeklagte immer wieder, dem die Staatsanwältin neben Wohnungseinbruch auch gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorwirft. Seine Verteidigerin Cornelia McCready versucht, die Tat ihres Mandanten zu erklären, räumt aber ein, dass alles seltsam klingt. Was wohl den Fakten entspricht, ist die damalige Trennung des Angeklagten von seiner Lebensgefährtin, mit der er eine Tochter hat. "Es war eine schlimme Zeit für ihn", so die Anwältin. Der Angeklagte ergänzt: "Ich durfte mein Kind nicht mehr sehen, verfiel dem Alkohol, geriet in schlechte Kreise, hatte kein Geld mehr." Warum er dann ausgerechnet in die Wohnung des 42-Jährigen einbrach, bleibt schleierhaft. Der Angeklagte sagt, er habe dort einen Mann vermutet, der ihm damals 2000 Euro schuldete. Das Geld habe er sich holen wollen. Er habe vor der Tat Whisky getrunken und einen Joint geraucht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.