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  3. Mann verkauft Bahn-Tickets mit Betrugsmasche zum Schnäppchenpreis

Prozess in Augsburg
13.11.2023

Mann verkauft Bahn-Tickets mit Betrugsmasche zum Schnäppchenpreis

Ein Mann hat mit illegalen Kreditkartendaten Bahntickets gekauft und sie dann weiterverkauft. Jetzt stand er in Augsbrug vor Gericht.
Foto: Armin Weigel/dpa (Symbolbild)

Plus Ein 39-Jähriger orderte 244 Fahrkarten mit Hilfe geklauter Kreditkartendaten. Nun erhielt er vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe wegen Computerbetrugs.

Eine ICE-Fahrkarte für eine Bahnreise von Augsburg nach Berlin zum halben Preis? Ein wahres Schnäppchen also. Aber Vorsicht: Tickets, die nur die Hälfte dessen kosten, was auf der Fahrkarte ausgedruckt ist, stammen in der Regel aus betrügerischen Quellen. Vor allem in Kleinanzeigen auf Internet-Plattformen werden solche supergünstigen Tickets angeboten. Wer sie kauft, kann böse hereinfallen, wenn der Trick aufkommt. Die Deutsche Bahn ist seit Jahren mit einer Flut derartiger Online-Betrügereien konfrontiert. Allein im Jahr 2021 registrierte das Unternehmen 28.000 solcher Verdachtsfälle. Bis Polizei und Justiz solche Machenschaften aufarbeiten, dauert es freilich. Die für die Bahn zuständige Bundespolizei hat inzwischen eigene Ermittlungsgruppen gegründet, die sich nur mit dem Online-Betrug beschäftigten. Häufig erfolgreich, wie ein Fall zeigt, der jetzt in Augsburg vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Beate Christ abgeurteilt wurde. 

Angeklagt des Computerbetrugs ist ein 39 Jahre alter, in Lagos in Nigeria geborener Mann, der seit 2015 in Deutschland lebt. Von seinem Handy aus soll er zwischen Januar und November 2020 insgesamt 244 Online-Tickets im Wert von knapp 11.000 Euro bestellt haben, von denen er 64 selbst für Fahrten innerhalb Deutschlands nutzte, die anderen an diverse Kunden meist zum halben Preis weiter verkaufte. Er wurde, nachdem er zwischenzeitlich in seine afrikanische Heimat und dann in die USA geflogen war, im August 2022 bei der Wiedereinreise per Haftbefehl festgenommen. Dass Ticket-Betrüger erst relativ spät ermittelt werden, liegt auch an den rechtlichen Gegebenheiten bei der Kreditkartenzahlung. Denn betrügerisch abgebuchte Beträge können noch bis ein Jahr später durch den Kreditkarteninhaber wieder rückgängig gemacht werden. Also muss die Bahn diesen Zeitraum abwarten, ehe sie die Bundespolizei mit den Nachforschungen beauftragt. 

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