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  4. Tennis in Augsburg: Trotz geringem Infektionsrisiko: Spielverbot in Tennishallen bleibt

Tennis in Augsburg
01.02.2021

Trotz geringem Infektionsrisiko: Spielverbot in Tennishallen bleibt

So schnell werden die Tennishallen wie hier beim TC Schießgraben nicht öffnen. Per Gerichtsurteil wurde das Spielverbot jetzt bestätigt.
Foto: Ulrich Wagner

Plus Tennis in der Halle zu spielen ist in Bayern weiterhin nicht möglich. Trotz geringem Infektionsrisiko gilt Spielverbot in Tennishallen. Augsburger Tennisspieler sind fassungslos.

Wut, Verärgerung und Unverständnis herrscht zum großen Teil bei den bayerischen Tennisvereinen und Betreibern nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Der hatte dem Eilantrag zur Aufhebung des Tennisverbots in Hallen nach über siebenwöchiger Bearbeitungszeit eine Absage erteilt. Tennishallen in Bayern müssen zur Kontaktvermeidung weiterhin geschlossen bleiben. Sportler aus Augsburg sind fassungslos - und kämpfen von Woche zu Woche ums Überleben.

Spielverbot in Tennishallen: Geringes Infektionsrisiko im Gerichtsurteil nicht entscheidend

Vor allem die Urteilsbegründung hat die Betroffenen und den Präsidenten des Bayerischen Tennisverbands (BTV) fassungslos gemacht. Denn das geringe Infektionsrisiko, das die Ausübung des Tennissports mit sich bringt, sei dabei nicht entscheidend gewesen, „Wir sind über dieses Urteil und insbesondere über die Urteilsbegründung sehr enttäuscht und verärgert“, schrieb BTV-Präsident Helmut Schmidbauer in einer Stellungnahme. „Wenn die geringe beziehungsweise praktisch nicht vorhandene Infektionsgefahr des Tennissports keine Rolle mehr spielt, wenn die Bewertung des Infektionsrisikos an sich bei Verbotsmaßnahmen keine maßgebliche Rolle mehr spielt, ist die Grundlage für eine aus unserer Sicht notwendige individuelle Betrachtung der Infektionsschutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt und jegliche Willkür wäre juristisch gedeckt.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

02.02.2021

Ich kann den Vereinsvorsitzenden nur recht geben. Wenn es nicht um das Infektionsrisiko geht - was hier nicht der Fall ist - dann ist es pure Willkür. Von der Sorte haben wir in dem Coronamanagement von Herrn Dr. Söder leider noch weitere weitere sinnfreie Regelungen erleben dürfen.

02.02.2021

Gerichte sprechen nach den Vorgaben des Staates Unrecht - nichts Neues.

02.02.2021

Logisch ... Gerichte sind Erfüllungsgehilfen des Staates. Anscheinend wurden Schulen bereits weit vor 2020 geschlossen.