Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. 17-Jährige hat ihr Baby umgebracht

19.02.2019

17-Jährige hat ihr Baby umgebracht

Junge Mutter muss ins Gefängnis

Eine junge Mutter aus dem Kreis Eichstätt hat im Sommer 2017 ihr sechs Monate altes Baby umgebracht. Die Tat geschah in einem Krankenhaus. Am Montag wurde die heute 19-Jährige am Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Sohn zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Die Frau selbst hat sich zur Tat nicht geäußert und so liegen auch nach sieben Prozesstagen sowohl Motiv als auch der genaue Tathergang im Dunkeln. Das Urteil stützt sich deshalb in weiten Teilen auf medizinische Gutachten und Zeugenaussagen. Wegen des Alters der Angeklagten war während sämtlicher Verhandlungstage die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Eine Gerichtssprecherin gab nach dem Urteil eine kurze Zusammenfassung.

Im Juni 2017 hatte die Frau von zu Hause aus zwei Notrufe abgesetzt. Beim ersten Mal sprach sie noch von einer akuten Atemnot des Sohnes, als sie wenige Minuten später nochmals anrief, war das Baby bereits blau angelaufen. Den Rettungskräften gelang eine Wiederbelebung des Kindes, und da sich sein Zustand bereits auf dem Weg in die Klinik besserte, kamen Mutter und Kind auf eine normale Station. Niemand konnte sich dort die Atemnot des Kindes erklären, zur Vorsicht sollte die Mutter während des Schlafs ein Messgerät anschließen, um die Sauerstoffsättigung des Buben zu messen. Am Abend des zweiten Tages im Krankenhaus kam die 17-Jährige ins Stationszimmer: Ihr Kind sei erneut blau angelaufen. Trotz einer sofortigen Reanimation starb das Baby zehn Tage später.

Nach Auffassung des Gerichts hatte die Mutter das Klinikpersonal bewusst getäuscht und das Gerät, das sofort Alarm geschlagen hätte, nie angeschlossen. Eine umfangreiche Obduktion hatte ergeben, dass das Kind erstickt oder erwürgt worden sein muss. Mediziner hatten natürliche Ursachen wie den plötzlichen Kindstod, Fieberkrämpfe, eine Epilepsie, eine genetische Veranlagung oder andere organische Ursachen, die für den Tod des Kindes verantwortlich sein könnten, ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter betonte, dass dem Klinikpersonal „kein Hauch eines Vorwurfs“ gemacht werden könne.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.