Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: 4400 Anzeigen wegen Corona-Verstößen in der ersten Lockdown-Woche

Bayern
25.12.2020

4400 Anzeigen wegen Corona-Verstößen in der ersten Lockdown-Woche

Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht gab es 966 Anzeigen.
Foto: Benedikt Siegert (Symbolbild)

Für die Menschen in Bayern gelten im Corona-Lockdown strenge Regeln. Die meisten halten sich an sie. Einige müssen allerdings auch Bußgelder zahlen.

In der ersten Woche des Lockdowns mit strikten Corona-Regeln sind in Bayern 4420 Menschen wegen Verstößen angezeigt worden. Am häufigsten wurde gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen: 2264 Anzeigen gab es nach Angaben des bayerischen Innenministeriums vom 16. bis zum 23. Dezember. Nach 21 Uhr dürfen die Menschen im Freistaat derzeit das Haus nicht mehr verlassen, außer in begründeten Einzelfällen wie in Notfällen oder zum Gassi-Gehen mit dem Hund.

Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht stellten die Behörden in der ersten Lockdown-Woche 966 Anzeigen aus. 717 Menschen bekamen Anzeigen wegen verbotener Menschenansammlungen. Gegen Quarantäneauflagen gab es kaum Verstöße - 44 Menschen bekommen deshalb Post von den Ordnungsbehörden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Am Heiligabend trafen sich bei einer religiösen Veranstaltung in Augsburg rund 200 Menschen in einem Veranstaltungsraum, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Da die Sicherheitsabstände nicht eingehalten worden seien, würden die Veranstalter angezeigt.

Corona-Ausgangsbeschränkungen sollen während der Feiertage kontrolliert werden

Am Heiligabend und in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag hielten sich die Menschen in Bayern zum großen Teil an die Ausgangsbeschränkungen. Die Polizeipräsidien meldeten am Freitag nur wenige Verstöße. In München herrschte auf dem Mittleren Ring am Weihnachtsabend um halb neun reger Verkehr - offenbar, weil alle schnell heim wollten, um vor 21 Uhr zu Hause zu sein. In Augsburg beobachtete die Polizei ebenfalls "teilweise lebhaften Abreiseverkehr" aus den Wohngebieten, sagte ein Sprecher.

Ein Sprecher des Innenministeriums kündigte verstärkte Kontrollen der Ausgangsbeschränkungen im Laufe der Feiertage an. Ebenso sollen Reiserückkehrer stärker kontrolliert werden, diese unterliegen in Bayern einer Corona-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise müssen sie beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen. Das hatte am Dienstag das bayerische Kabinett in München beschlossen. Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Corona-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf aber maximal 48 Stunden alt sein. (dpa)

Lesen Sie zum Thema auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.12.2020

"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." (Einstein)

25.12.2020

Von 21 Uhr bis 5 Uhr herrscht eine AUSGANGSSPERRE !! Nach dem Artikel zu urteilen haben die meisten Menschen gegen die Ausgangssperre verstoßen und waren nach 21 Uhr noch draußen unterwegs, ohne dass für sie die Ausnahmen galten.