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Attacke am Kö: Eine heftige Klatsche für die bayerische Justiz

Kommentar Von Holger Sabinsky-Wolf
11.03.2020

Nach dem tödlichen Schlag am Augsburger Königsplatz hebt das Verfassungsgericht die U-Haft auf. Warum diese Entscheidung richtig und überfällig ist.

Man muss sich schämen: Es braucht das Bundesverfassungsgericht, um in Bayern Recht und Ordnung wiederherzustellen. Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat das höchste deutsche Gericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München zur tödlichen Gewalttat am Augsburger Königsplatz aufgehoben. Das OLG hatte sich wiederum über eine Entscheidung des Augsburger Landgerichts hinweggesetzt und sechs Kumpel des eigentlichen Schlägers nach Weihnachten wieder in U-Haft geschickt. Das war von Anfang seltsam, denn im Prinzip verhängte das Oberlandesgericht damit auf Betreiben der Augsburger Staatsanwaltschaft eine Art Sippenhaft nach dem Motto: Wer im Moment des tödlichen Schlages auch nur in der Nähe stand, gehört vorläufig hinter Gitter.

Es roch von Anfang an nach Sippenhaft

Nun haben die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht die höchstrichterliche Quittung für diese Art von Rechtsverständnis bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Haftbefehl gegen den 17-Jährigen, der mit seiner Frage nach einer Zigarette die tödliche Auseinandersetzung ausgelöst hat, aufgehoben. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und seine Kollegen sparen nicht mit deftiger Kritik am Oberlandesgericht: Es habe den Haftgrund nicht hinreichend begründet, sich mit den Umständen des Einzelfalls nicht ausreichend befasst, sich mit den Besonderheiten des Jugendrechts – der Verdächtige ist minderjährig – gar nicht auseinandergesetzt.

Kritik des Bundesverfassungsgerichts: „Formelhaft, pauschal und undifferenziert“

Die juristische Ohrfeige gipfelt in der Formulierung, das OLG stelle „lediglich formelhaft, pauschal und undifferenziert“ bezüglich aller sechs möglichen Mithelfer fest, dass die Fluchtgefahr groß sei. Die Entscheidung der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Lenart Hoesch lobt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich. Hoesch hatte die Heranwachsenden kurz vor Weihnachten freigelassen. Dieser Beschluss ist nach der Aufhebung der OLG-Entscheidung nun wieder in Kraft.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft muss sich fragen lassen, ob sie in diesem Fall nicht von Anfang an zu hart eingestiegen ist. Die Erfolgsmeldung, dass nach der Gewalttat vom Königsplatz sieben Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, hat in der Öffentlichkeit hohe Erwartungen an die Bestrafung der mutmaßlichen Täter geweckt. Diese Erwartungen werden aller Voraussicht nach nicht erfüllt. Das stört das Vertrauen in die Justiz empfindlich.

Erheblicher Schaden für den Rechtsstaat

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München widersprach von Beginn an jeglichem gesunden Rechtsempfinden. Es kann nicht sein, dass man in Deutschland allein deshalb eingesperrt wird, weil man dabei steht, wenn eine Straftat verübt wird. Es ist nur konsequent, dass die restlichen fünf Haftbefehle gegen die Kumpel des Schlägers nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts ebenfalls rasch aufgehoben wurden.

Doch ein Grund zu heimlicher Schadenfreude oder Triumphgeschrei ist all das nicht. Am Augsburger Königsplatz ist ein 49 Jahre alter Familienvater durch eine schwere Gewalttat zu Tode gekommen. Das ist durch nichts zu rechtfertigen. Doch wenn die Aufarbeitung einer solchen Gewalttat zum juristischen Treppenwitz wird, ist das ein erheblicher Schaden für den Rechtsstaat.

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11.03.2020

Es wird trotzdem eine Lehre für alle beteiligten sein ??
Die Jugendlichen wissen was passieren kann und die Justiz hat auch was dazu gelernt !!

11.03.2020

Eine U-Haft als Lehre, wie kann man sich so etwas nur ausdenken. Und das nur weil so manch einer meint er kann das Recht nach Gutdünken beeinflussen. Die Watsche an das Oberlandesgericht war durchaus berechtigt, denn unsere Justiz darf weder von Emotionen noch von der Politik beeinflusst werden.

11.03.2020

Eigentlich hat ja das Verfassungsgericht selber gar nichts entschieden sondern alles nur an das OLG zurück verwiesen, und jetzt muss/darf das nochmal ran, oder? Also so habe ich das jedenfalls verstanden. Was wäre dann, wenn sie sich wieder für U-Haft für die entscheiden, nur dass sie diesmal einer bessere Begründung schreiben? Ich glaube dass sie das so machen werden, weil jetzt wissen sie ja schon mal wie sie es nicht schreiben dürfen. So ein hin und her.

11.03.2020

Also ich bin mir so ziemlich ganz sicher, dass das BVerfGgericht bevor es den Beschluss fasste, beim OLG nochmal nachgefragt hat, ob es denn eine bessere Begründung habe als die die es bislang anführte.

Und sieh an: Alle sechs Haftbefehle werden aufgehoben.

>>Die Staatsanwaltschaft berichtete schließlich am frühen Nachmittag, dass alle sechs Beschuldigten aus der Untersuchungshaft kommen, denen Beihilfe vorgeworfen wird, und nur der Hauptverdächtige im Gefängnis bleibt.<<

11.03.2020

Tja Frau Christina, wo haben Sie das herausgelesen, dass es an das OLG zurück verwiesen wurde. Ich konnte nur feststellen, dass der BGH die Entscheidung einkassiert hat und somit der vorherige Stand in Kraft tritt, nach dem Urteil der Jugendkammer.

Und glauben Sie allen Ernstes, dass das OLG sich nochmal so eine Blöse gibt. Meines Erachtens müssten sie dazu jeden einzelnen "Verdächtigen" in U-Haft schicken und jeden einzelnen Fall genauestens begründen. Nur welche Begründung soll es dafür geben? Dass der eine oder andere einige Meter entfernt stand und die Auseinandersetzung verfolgt hat? Dann müssten Sie aber auch jeden der in der Nähe zum Tatzeitpunkt stand in U-Haft nehmen. Oder spielt es eine Rolle, dass es sich hierbei um eine Gruppe Jugendlicher handelte, die gemeinsam unterwegs war.
Die Staatsanwaltschaft hat sich meiner Meinung nach, hier überhaupt keinen Gefallen getan, so schnell alle zu verhaften ohne eine nähere Überprüfung ob dies rechtens war. Vor allem im Jugendstrafrecht gelten ja ganz andere Voraussetzungen für die U-Haft. Soweit aus den ganzen Artikeln hervorging, haben ja nur die Verteidiger der nicht unmittelbar beteiligten Personen gegen die U-Haft eine Haftbeschwerde eingelegt. Der Haupttäter war ja nach wie vor in Haft.
Zum Anderen bedeutet das Urteil, dass die Beschuldigten erst einmal freigelassen werden.
Es wäre nur interessant zu wissen, wie diese schnelle Beschwerde der Staatsanwaltschaft zustande kam und danach das schnelle Urteil vom OLG. Fluchtgefahr kann ja wohl ausgeschlossen werden, denn dann wären die Beschuldigten ja in den paar Tagen über alle Berge gewesen. Wie konnte die aber dann so schnell wieder verhaftet werden. Also das verstehe wer will.

11.03.2020

Entschuldigung Maria G., ich habe den Link zu dem Gerichtsbeschluss vergessen, hier ist er:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/03/rk20200309_2bvr010320.html

Da stand das drinnen mit der Zurückverweisung an das OLG.

11.03.2020

Sippenhaft ist hier ein völlig unpassender und instinktloser Begriff in diesem Kommentar.

11.03.2020

Könnten Sie diese Ihre Ansicht näher begründen, bitte?

11.03.2020

Es gibt keinen besseren Begriff als Sippenhaft. Das hat das OLG selbst verbockt warum auch immer.

11.03.2020

Wie wäre es gelaufen wenn es sich um Deutsche ohne Migrationshintergrund gehandelt hätte?

11.03.2020

Ich bin froh, dass wenigstens auf das BVerfG noch Verlass ist.

Was Polizei, Staatsanwaltschaft und das OLG da geritten hat - darüber kann man nur rätseln.