Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayerische Grenzpolizei: Streit um verfassungsrechtliche Bedenken gegen Grenzpolizei

Bayerische Grenzpolizei
27.07.2018

Streit um verfassungsrechtliche Bedenken gegen Grenzpolizei

Die Grenzsicherung bleibt Aufgabe der Bundespolizei. Die Grenzpolizei soll hingegen eine Fortentwicklung der Schleierfahndung sein.
Foto: Armin Weigel, dpa

Seit Mitte Juli arbeitet die Grenzpolizei wieder im Freistaat. Zwar in Abstimmung mit der Bundespolizei - aber darf sie das überhaupt? Die Grünen haben da Zweifel.

Die Grünen haben wegen der engen Zusammenarbeit von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei massive verfassungsrechtliche Bedenken. Die Kooperation verstoße gegen das grundsätzliche Verbot der Mischverwaltung und damit gegen das Demokratieprinzip, heißt es in einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Kollegen Joachim Herrmann (beide CSU). Unterzeichnet ist der Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, von der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und von der Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze. Herrmann wies die Vorwürfe als "konstruiert, unbegründet und unverständlich" zurück.

Bayerische Grenzpolizei kann nicht unabhängig agieren

Die bayerische Grenzpolizei hatte vergangene Woche mit Kontrollen direkt an den Grenzen begonnen. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat sieht vor, dass die Grenzpolizei künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen darf - aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei laut Bundesinnenministerium nicht agieren.

Mihalic und Schulze kritisieren, es zeichne sich das Bild einer von der bayerischen Staatsregierung beziehungsweise der CSU getriebenen Bundespolizei ab, die nur noch ihr Einvernehmen zu einer ausufernden Tätigkeit der neuen bayerischen Grenzpolizei erteilen dürfe "und die dabei in ein undurchsichtiges und damit demokratiefernes Konstrukt eingebunden wird". Dies verstoße gegen das Grundgesetz, betonen sie.

Zudem melden die Grünen wegen des stetigen Ausbaus von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze europarechtliche Bedenken an. Es gebe "einen starken Anlass, dass die Europäische Kommission das - nur unter Auflagen eingestellte - Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache wieder aufnehmen sollte". Man werde die Kommission deshalb entsprechend in Kenntnis setzen.

Innenminister Herrmann konterte am Freitag: "Die Kooperation unserer bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei ist verfassungs- und europarechtlich einwandfrei." Die Verantwortlichkeiten seien klar und eindeutig abgesteckt. Die Rechtsgrundlagen der Personenkontrollen richteten sich nach dem jeweiligen Polizeigesetz - also für die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz und für die bayerische Grenzpolizei nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz. "Niemand wird ernsthaft in Zweifel ziehen wollen, dass beide Gesetze vom Bundesgesetzgeber beziehungsweise bayerischen Landtag demokratisch zustande gekommen sind", sagte Herrmann laut Mitteilung. 

Lesen Sie dazu auch

286 Schleuser festgenommen

Keine Zweifel gibt es aus seiner Sicht auch daran, dass die temporären Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze zulässig sind: "Die EU hat der Verlängerung der Grenzkontrollen ausdrücklich zugestimmt." Bekämpft werden sollen so vor allem illegale Migration, Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle. Im vergangenen Jahr seien unter anderem 286 Schleuser festgenommen worden, die 746 Menschen illegal nach Deutschland einschleusen wollten. (dpa/lby)

Um die bayerische Polizei geht es auch in unserem Podcast:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.