Herrmann: Alkoholverkauf an Tankstelle nicht lockern
Auch nach der angekündigten Lockerung der Verkaufsverbote an Bayerns Tankstellen bleibt Innenminister Joachim Herrmann hart.
Auch nach der angekündigten Lockerung der Verkaufsverbote an Bayerns Tankstellen pocht Innenminister Joachim Herrmann (CSU) weiter auf eine Einschränkung des nächtlichen Alkoholangebots. "Wir haben nach wie vor ein Problem mit der "Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit" alkoholischer Getränke", sagte Herrmann am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. "Das gilt vor allem für hochprozentigen Alkohol, der in besonderem Maße ein Aggressionsverstärker ist." Die von der FDP geforderte Freigabe der Ladenschlusszeiten in Bayern lehnte Herrmann ab.
Immer wieder komme es nachts im Umfeld von Tankstellen zu Schlägereien, Gewaltexzessen und Vandalismus. "Das müssen wir bekämpfen. Wir brauchen aber eine vernünftige Regelung des Ganzen. Eine Regelung muss sich gegen Alkoholexzesse und damit zusammenhängende Straftaten richten, nicht aber gegen den normalen Kunden einer Tankstelle." Niemand habe vor, die Tankstellenbetreiber zu ärgern, betonte Herrmann. Wichtig sei eine "Regelung mit Augenmaß".
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte am Vortag eine Lockerung der erst vor kurzem verschärften Verkaufsbeschränkungen an den Tankstellen angekündigt. Das Sozialministerium wollte eigentlich eine striktere Handhabung des bundesweiten Ladenschlussgesetzes durchsetzen. Deswegen sollten zwar noch Autofahrer nach zwanzig Uhr in beschränktem Umfang an den Tankstellen einkaufen dürfen, nicht aber Fußgänger und Radfahrer. Auch CSU-Abgeordnete empfanden es als skurril, dass deswegen Fußgänger an der Tankstelle keinen Alkohol mehr kaufen konnten - wohl aber Autofahrer. Herrmann verwies auf die Regelung in Baden-Württemberg: Dort darf nach 22 Uhr niemand mehr Alkohol an der Tankstelle kaufen - weder Autofahrer noch Fußgänger. "Dort gilt eine viel strengere Regelung als bei uns", sagte der CSU-Politiker.
Herrmann appellierte an die FDP, sich "konstruktiv an der Diskussion über eine sinnvolle Regelung des Alkoholverkaufsverbots an Tankstellen" zu beteiligen beteiligt. "Es macht keinen Sinn, hier auch irgendwelche pauschalen Forderungen etwa nach einer Aufhebung der Ladenschlusszeiten zu erheben." Im Vordergrund müsse die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und damit verbundener Gewaltexzesse stehen. dpa/AZ
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