Steckt ein Häftling hinter der Bombendrohung?
Im Zusammenhang mit der Bombendrohung gegen das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm hat die Polizei eine erste heiße Spur. Im Verdacht steht ein Häftling auf Freigang.
Ulm/Neu-Ulm Im Zusammenhang mit der Bombendrohung gegen das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm hat die Polizei eine erste heiße Spur. Im Verdacht der Ermittler steht nach Informationen aus Polizeikreisen ein Häftling, der Freigang für eine Untersuchung am Bundeswehrkrankenhaus hatte. Nun vermuten die Fahnder, dass dieser Mann entweder aus Frust über die Behandlung die Bombendrohung ausgesprochen hat oder aber auch, dass er seinen Hafturlaub verlängern wollte.
Eine Polizeistreife hatte den Mann am vergangenen Montag, also an dem Tag, als die Bombendrohung bei der Neu-Ulmer Zeitung eingegangen war, auf offener Straße in Memmingen gesehen. Die Beamten waren stutzig geworden, weil sie den Mann kannten und sich sicher waren, dass er im Gefängnis sitzen müsste. Eine Überprüfung ergab, dass er Freigang bekommen hatte (zu einer Untersuchung im Bundeswehrkrankenhaus). Deshalb keimte bei den Polizisten der Verdacht auf, dass der Mann etwas mit der Bombendrohung zu tun haben könnte. Bei den federführenden Ermittlungsbehörden in Ulm hat sich der Verdacht allerdings bislang nicht bestätigt. Der Mann leugnet nach wie vor, dass er hinter dem Anruf steckt, der die größte Rettungsaktion in der Geschichte des Bundeswehrkrankenhauses ausgelöst hatte.
Wie berichtet, hatte sich am Montag vor einer Woche ein anonymer Anrufer bei der Neu-Ulmer Zeitung gemeldet und mit ausländisch klingendem Akzent gesagt, er habe im Bundeswehrkrankenhaus sieben Bomben deponiert, die innerhalb von zwei Stunden hochgehen würden. Eine Mitarbeiterin der NUZ handelte geistesgegenwärtig und verständigte die Polizei, die diese Drohung sehr ernst nahm. Was sich dann anschloss, war einer der größten Einsätze von Polizei, Feuerwehr, Rotem Kreuz und Bundeswehr im Raum Ulm/Neu-Ulm. 1250 Menschen wurden evakuiert und anschließend wurde das Gebäude nach Sprengstoff durchsucht - ergebnislos.
Die Drohung war unter anderem deswegen sehr ernst genommen worden, weil sie gegen die Bundeswehr gerichtet war, deren Auslandseinsätze der Auslöser gewesen sein könnten.
Sollte sich der Verdacht gegen den Häftling aus Memmingen bestätigen, dürfte er mit der Drohung nach Einschätzung von erfahrenen Polizeibeamten seine Haftstrafe wohl verlängert haben. Die Androhung einer solchen Straftat hat eine Haftstrafe bis zu drei Jahren zur Folge. Und er könnte für die Kosten des gigantischen Einsatzes in Regress genommen werden. "Das geht leicht und locker in die Millionen", hieß es gestern in Polizeikreisen.
Es sei allerdings illusorisch zu glauben, bei solchen Leuten sei viel zu holen.
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