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25.01.2007

Das Multikultur-Haus bleibt weiter verboten

Das Verbot des Trägervereins für das ehemalige Multikultur-Haus (MKH)in Neu-Ulm ist rechtskräftig. Der in Ulm eingetragene Verein istmit seiner Klage vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof (VGH)gescheitert.

Neu-Ulm/München (bbo). Das Verbot des Trägervereins für das ehemalige Multikultur-Haus (MKH) in Neu-Ulm ist rechtskräftig. Der in Ulm eingetragene Verein ist gestern mit seiner Klage vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert. Auch die Tatsache, dass ein Prediger zeitweilig für den baden-württembergischen Verfassungsschutz arbeitete, konnte daran nichts ändern. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Im Dezember 2005 hatte das Bayerische Innenministerium den Verein verboten, das Haus räumen und den Besitz einziehen lassen. Sieben verschiedene Gründe waren dafür angeführt worden.

Der VGH betonte, dass zum Vereinsverbot schon ein einzelner Grund ausreichend gewesen wäre. Die Richter bestätigten damit den Vorwurf des Freistaats, dass sich die Tätigkeit der Vereinsmitglieder gegen das Grundgesetz sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte.

Massive Hetzparolen

In der Bibliothek des MKH waren Bücher und andere Medien mit - laut Gericht - massiven Hetzparolen gefunden worden, die sich besonders gegen die Menschenwürde von Nicht-Muslimen richteten. Die Verfasser würden sich in radikaler Weise gegen den Staat Israel und die Juden wenden, mit der Aufforderung, die Juden ebenso wie andere Ungläubige zu töten. Im Urteilstext wird ein Satz zitiert: Oh Liebesfreundlicher, schicke uns Bomben, die Juden umzubringen. Die Richter sahen dadurch die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten.

Keinen Einfluss auf das Verbot hatte die Tatsache, dass im Verein ein Informant des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg häufig als Prediger aufgetreten war. Mitglieder oder Besucher seien von ihm nicht zu radikalen Äußerungen genötigt worden, erklärten die Richter. Der Rechtsanwalt des MKH, Christoph Käss, hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die Gründe für das Scheitern des NPD-Verbots auch auf das Vereinsverbot anzuwenden seien.

Die NPD konnte nicht verboten werden, weil die Beweise hauptsächlich von einem Mitarbeiter des Verfassungs-Schutzes stammten.

Klage des Eigentümers

Was mit dem Grundstück und dem Gebäu-de passiert, entscheidet noch das Gericht in Augsburg. Der Eigentümer, ein Mitglied des MKH, hat gegen die Beschlagnahmung Klage erhoben.

Innenminister Günther Beckstein begrüßte gestern das Urteil. Es bekräftige die entschlossene Haltung Bayerns gegen den verfassungsfeindlichen Islamismus und sei ein klares Signal an alle Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Beckstein sah sich darin bestärkt, auch weiterhin entschieden gegen solche Vereinigungen vorzugehen.

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