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  3. Bayern: Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß fällt im Juli

Bayern
18.06.2018

Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß fällt im Juli

Tag für Tag fallen 66 Hektar Grünfläche Baggern und Beton zum Opfer und werden versiegelt. In Bayern möchten Initiatoren eines Volksbegehrens Flächenfraß und Betonflut eindämmen.
Foto: Jens Büttner, dpa (Archiv)

Jedes Jahr werden in Bayern 45 Quadratkilometer Grünfläche zugebaut. Die Richter entscheiden im Juli über ein Volksbegehren, das den Flächenfraß eindämmen soll.

Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli. An diesem Tag will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der Initiatoren gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens verkünden. Das gab Gerichtspräsident Peter Küspert am Montag nach der mündlichen Verhandlung bekannt.

Die Grünen und ihre Verbündeten wollen durchsetzen, den galoppierenden Flächenfraß in Bayern auf fünf Hektar am Tag zu begrenzen – nur noch halb so viel wie bisher. Das Bündnis hatte 48.000 Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens "Betonflut eindämmen" gesammelt, fast doppelt so viele wie notwendig. Neben den Grünen sind unter anderem der Landesbund für Vogelschutz und die ÖDP beteiligt.

Der Gesetzesentwurf sieht keinen konkreten Umsetzungsplan vor

Das Innenministerium hat das Volksbegehren nicht zugelassen – mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf offenlässt, wie dieses Ziel konkret umgesetzt werden soll. Das ist aus Sicht des Ministeriums ein Verstoß gegen kommunale Planungshoheit ebenso wie gegen das Bestimmtheitsgebot.

Dieses besagt, dass Rechtsvorschriften möglichst eindeutig sein sollen, damit die Folgen eines Gesetzes oder einer Verordnung absehbar sind. "Die Abstimmenden können nicht erkennen, was sich die Antragsteller vorstellen", sagte Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz nach der Verhandlung. 

In Bayern werden jährlich 45 Quadratkilometer Fläche zugebaut

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann argumentierte eher politisch als rechtlich: In Deutschland würden jährlich 100 Quadratkilometer Fläche zugebaut, davon 45 Quadratkilometer im Freistaat. "Bayern ist fast für die Hälfte des gesamten deutschen Flächenverbrauchs verantwortlich."

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Dabei ließe sich die Betonflut leicht reduzieren. Als Beispiele nannte der Grünen-Politiker die häufig sehr großen Parkplätze in Gewerbegebieten, dort ließen sich auch Parkhäuser oder Tiefgaragen bauen. "40 Prozent (der Fläche in Gewerbegebieten) sind meistens Parkplätze", sagte Hartmann.

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Das Innenministerium verwies auf die rechtlichen und praktischen Probleme, die eine Beschränkung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar nach sich ziehen würde. So sei unklar, wie denn die fünf Hektar erlaubte Bautätigkeit auf die über 2000 bayerischen Gemeinden verteilt werden sollten, kritisierte Spilarewicz. Sein rechtliches Argument: "Der Volksgesetzgeber darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen, indem er wesentliche Fragen der Exekutive (also der Staatsverwaltung) überlässt."

Der Anwalt des Volksbegehrens, Franz Lindner, hielt dagegen: "Die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu verhindern, sieht die Verfassung gar nicht vor."

In welche Richtung der Verfassungsgerichtshof tendiert, ließen Küspert und seine Richterkollegen nicht durchblicken. Nicht nur Staatsregierung und CSU lehnen eine Fünf-Hektar-Vorschrift ab, auch Städte- und Gemeindetag, Wirtschaftsverbände sowie Bauernverband sind dagegen. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

19.06.2018

Es gibt in Bayern eine deutliche Mehrheit gegen diese Baubeschränkung. Und nicht mal jeder 10. Grünwähler hat dieses Volksbegehren mit seiner Unterschrift unterstützt. Es ist das Produkt von ein paar Schreihälsen mit guter Vernetzung zur Presse.

Grüne Politik mit offenen Grenzen und gleichzeitigen Baubeschränkungen nutzt nur den Immobilienspekulanten.