Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Freie Wähler: Bernhard Pohl muss wohl wegen Alkoholfahrt vor Gericht

Freie Wähler
22.09.2015

Bernhard Pohl muss wohl wegen Alkoholfahrt vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft München I will Bernhard Pohl wegen seiner Trunkenheitsfahrt anklagen.
Foto: Archivbild, Mathias Wild

Wegen der Alkoholfahrt steht eine Anklage gegen den Allgäuer Abgeordneten Bernhard Pohl bevor. Dazu muss der Landtag die Immunität des Freie-Wähler-Politikers aufheben.

Das Ergebnis der Blutprobe liegt längst vor, die Aussagen der Polizisten, die den Allgäuer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl bei seiner Trunkenheitsfahrt durch München gestoppt haben, auch. Der Freie-Wähler-Politiker hat sich zudem erst über seinen Rechtsanwalt und dann noch einmal persönlich dazu geäußert, warum er mit 1,29 Promille und damit in absolut fahruntüchtigem Zustand nach dem Sommerempfang des Landtags am Steuer seines dunklen BMW durch München gefahren ist.

Damit sind die Ermittlungen abgeschlossen – und die Staatsanwaltschaft München I möchte Anklage gegen den 50-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr erheben. Dann wird es wohl zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen. Das Strafgesetzbuch sieht für Trunkenheitsfahrten Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

Pohl wurde bereits nach tödlichem Unfall verurteilt

Mitberücksichtigt wird sicherlich Pohls Vorgeschichte. Der Politiker war in der Vergangenheit mehrfach wegen verschiedener Verkehrsdelikte aufgefallen – wegen Raserei, Drängelei, Rotlichtvergehen und einem Unfall im Februar 2006, bei dem ein Mann aus Mindelheim ums Leben kam. Nach dem Unfall auf der A96 war der Politiker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Bereits Ende August hat die Staatsanwaltschaft München I die Aufhebung der strafrechtlichen Immunität des Freie-Wähler-Abgeordneten beantragt. „Noch sind uns die Hände gebunden“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch auf Anfrage, „wir warten auf die Entscheidung des Landtags“. Denn erst, wenn das Plenum die Immunität Pohls formal aufgehoben hat, kann die Ermittlungsbehörde Anklage erheben. Zuvor muss der Verfassungsausschuss über den Fall beraten und eine Empfehlung an das Plenum abgeben.

Landtag wird Immunität wohl aufheben

Auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses, der am 1. Oktober wieder tagt, steht tatsächlich „eine Immunitätsangelegenheit“, heißt es aus dem Landtag. Das Plenum wird dann frühestens in der Sitzung am 15. Oktober darüber entscheiden. Insidern zufolge ist dies allerdings eine reine Formsache, es gibt im Fall Pohl keinen Zweifel daran, dass der Landtag die Immunität aufheben wird.

Lesen Sie dazu auch

Was er bei dem Allgäuer 2011 schon einmal getan hat. Damals hatte Pohl bei der Befragung zu zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2009 – einmal war er zu schnell unterwegs gewesen, einmal einem Vordermann zu nah aufgefahren – jeweils einen Bekannten als Fahrer angegeben. Tatsächlich aber war er selbst am Steuer gesessen.

Pohl korrigierte die Angaben, als er mit den Polizeifotos konfrontiert wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dennoch wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung. Pohl wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.