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Kontaktbeschränkungen
29.01.2021

In diesen Städten und Landkreisen in Bayern gilt die 15-Kilometer-Regel

Als Antwort auf die weiterhin hohen Infektionszahlen gelten in Bayern verschärfte Regeln für Hotspot-Regionen.
Foto: Silvio Wyszengrad

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, gilt in Hotspot-Regionen aktuell die "15-Kilometer-Regel". Welche Landkreise und Städte betroffen sind, lesen Sie hier.

UPDATE: Die 15-Kilometer-Regel wurde aufgehoben. Mit Beschluss vom 26. Januar 2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner sogenannter Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Seit dem 11. Januar galt in Bayern die 15-Kilometer-Regel. Das heißt: Wer in einem Landkreis lebt, in dem die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern den Wert von 200 überschreitet, dem sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde verboten. Dafür maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI). Der Radius gilt ab der Außengrenze der Gemeinde.

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Außer Kraft gesetzt ist die Regel erst, wenn der Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten wurde. Das bayerische Innenministerium informiert täglich, in welchen Landkreise und kreisfreien Städte der 15-Kilometer-Radius aktuell gilt. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.

In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt aktuell die 15-Kilometer-Regel

Am 24. Januar 2021 gilt die 15-Kilometer-Regel in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten:

Landkreise:

  • LK Bayreuth
  • LK Berchtesgadener Land
  • LK Coburg
  • LK Deggendorf
  • LK Ebersberg
  • LK Freyung-Grafenau
  • LK Kronach
  • LK Kulmbach
  • LK Lichtenfels
  • LK Passau
  • LK Regen
  • LK Rottal-Inn
  • LK Tirschenreuth
  • LK Unterallgäu
  • LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Kreisfreie Städte:

  • SK Ansbach
  • SK Bayreuth
  • SK Coburg
  • SK Fürth
  • SK Hof
  • SK Landshut
  • SK Nürnberg
  • SK Passau

In diese Landkreise und Städte dürfen Tagestouristen aktuell nicht reisen

Darüber hinaus können die Kreisverwaltungsbehörden auch touristische Tagesreisen in ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt verbieten. Auch unter der Voraussetzung, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Das gilt aktuell in folgenden Landkreisen:

  • LK Berchtesgadener Land
  • LK Deggendorf
  • LK Freyung-Grafenau
  • LK Miesbach
  • LK Passau
  • SK Passau
  • LK Regen

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Bayerns Innenministerium bittet Tagestouristen, sich bei Reisen in Landkreise oder kreisfreie Städte mit einer Inzidenz von über 200 auf deren Internetseiten zu informieren. Die Einhaltung will das Ministerium mit "konsequenten Polizeikontrollen" überprüfen. (AZ)

Weitere Informationen zur Radius-Regelung in Bayern finden Sie hier: 15-Kilometer-Regel in Hotspots: Das müssen Sie zum Radius wissen

Lesen Sie dazu auch:

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