Jugendamtsleiter zum Tod des Dreijährigen: "So ein Fall kann überall passieren"
Plus In Dillingen stirbt ein kleiner Bub. Seine Familie wurde bereits vom Jugendamt betreut. Ist die tragische Geschichte ein Einzelfall oder liegt der Fehler im System?
Ein Fall wie der mysteriöse Tod eines Dreijährigen in Dillingen kann überall passieren: Diese traurige Erkenntnis muss man ziehen, wenn man in diesen Tagen mit den Leitern schwäbischer Jugendämter spricht. Der Junge, der offenbar aus einer verwahrlosten Familie stammte, starb Ende Oktober in einer Klinik an seinen lebensbedrohlichen Verletzungen. Das Dillinger Jugendamt hatte die Familie nicht auf dem Schirm, obwohl das Landratsamt schon Monate vorher Hinweise hatte, dass es bei den Eltern daheim nicht mit rechten Dingen zugeht. Die Familie war vor ihrem Umzug nach Dillingen in Halle an der Saale schon vom Jugendamt betreut worden – allerdings wurde diese Information nie ans Dillinger Jugendamt übermittelt.
Natürlich wird der Fall auch in anderen Jugendämtern in ganz Bayern diskutiert. Adelbert Singer, Leiter der Behörde in Donauwörth, nimmt seine Kollegen aus Halle in Schutz. Denn die Betreuung der Familie endete deren Angaben zufolge schon im Jahr 2017. „Um beim Umzug einer Familie einen Fall an das neue Jugendamt weiterzugeben, braucht man eine aktuelle Gefährdungssituation – anders ist eine Übergabe nach den gesetzlichen Regelungen gar nicht erlaubt.“ Man könne eine Familie nicht über viele Jahre, unter Umständen bis zur Volljährigkeit der Kinder kontrollieren, nur weil sie einmal vom Jugendamt betreut wurde. Singer nennt einen Vergleich aus der Justiz: „Bewährungsstrafen bei Straftaten verfallen auch nach der Bewährungsfrist. Wir können unsere betreuten Familien nicht ihr Leben lang unter Generalverdacht stellen.“
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wenn die Familie in Halle geblieben wäre, hätte das Jugendamt sich um das Kind gekümmert. Nach einem Umzug kümmert sich das örtliche Jugendamt nicht um das Kind. Das ist doch nicht nachzuvollziehen? Dieser strukturelle Fehler ist abzustellen.
Sicher ist in diesem Fall einiges schief gelaufen. Keine Weitergabe an das Jugendamt seiten der Behörde nach dem Hinweis auf Hunde und Kinder, keine Meldung seitens der Anruferin obwohl sie gebeten wurde, dies dem Jugendamt zu melden und auch seitens des Jugendamts von Halle.
Soweit die unglücklichen Verwicklungen. Was aber am meisten als Aufreger dient, ist immer der Hinweis auf Datenschutz usw.
Sicher kann man eine Familie nicht unter Generalverdacht stellen, wenn diese einmal auffällig geworden ist. Aber was macht es aus, wenn das nun zuständige Jugendamt informiert wird und sich mal zumindest vorstellt als zuständige Behörde. Vielleicht hilft dann schon die Tatsache, dass die Familie auf dem Radar des Jugendamtes ist. Denn offensichtlich hat es ja mal etwas bewirkt nachdem sie auffällig geworden sind.
Aber natürlich "Datenschutz". Ich frage mich nur, wo bleibt der Datenschutz beim Finanzamt? Hier funktioniert der Austausch meiner bzw. die jeden Mitbürgers hervorragend. Finanzamt erhält von sämtlichen Einrichtungen eine Mitteilung, z. B. Arbeitsamt (Arbeitslosengeld), Krankenkassen (Krankengeld) oder Banken (Zinseinkünfte). Ach ja ich habe ganz vergessen, hier kassiert der Staat ja seine Einkommenssteuer und wenn ein Steuerpflichtiger seine 500 € Krankengeld "vergisst" ist es ja Steuerhinterziehung und muss drastisch bestraft werden.
Nur wenn es um die Gesundheit oder das Leben eines Kindes geht, muss der Datenschutz schon gewährleistet sein.