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Justiz
13.10.2018

Geiselnehmer muss in Psychiatrie

Die Geiselnahme vom 6. November 2017 bescherte Pfaffenhofen den wohl größten Polizeieinsatz seiner Geschichte. Ein 29-Jähriger hatte im Jugendamt eine Frau in seine Gewalt gebracht. Er wollte so erzwingen, dass seine bei einer Pflegefamilie untergebrachte Tochter zur leiblichen Mutter kommt.
Foto: Matthias Balk, dpa

Das Landgericht Ingolstadt verurteilt den 29-jährigen Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft. Der Mann hatte im Pfaffenhofener Jugendamt eine Frau in seine Gewalt gebracht

Er nahm das Urteil so auf, wie er schon den gesamten Strafprozess verfolgt hatte: ruhig, gelassen, fast stoisch. Allenfalls die diesmal unsorgfältig stehen gelassenen Bartstoppeln ließen vielleicht auf eine innere Zerrüttung oder die Sorge vor dem Kommenden schließen. Denn das Urteil, das Richter Thomas Denz, Vorsitzender der 5. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt, verkündete, war zu erwarten gewesen. Der geständige, glaubhaft reuige, aber psychisch kranke Geiselnehmer von Pfaffenhofen muss dauerhaft in die Psychiatrie. Der 29-Jährige ist unter anderem schuldig der Geiselnahme und gefährlichen Körperverletzung. Das Strafmaß: viereinhalb Jahre. Diese wird er allerdings nicht im Gefängnis, sondern in einer geschlossenen Fachklinik verbringen. Ob er danach freikommt, hängt davon ab, ob er sich endlich für eine Therapie öffnet. Richter Denz mahnte den arbeitslosen Ingolstädter: „Sie müssen dringend behandelt werden.“

Fraglich war am Ende dieses Prozesses nicht mehr, was der Vater eines kleinen Kindes getan hatte, sondern welche Konsequenzen daraus zu folgen haben.

Zur Erinnerung: Im November vergangenen Jahres hatte er mit einem Messer bewaffnet im Pfaffenhofener Jugendamt eine Frau in seine Gewalt gebracht. Er verschanzte sich fünfeinhalb Stunden mit ihr in einem Büro und forderte, dass seine Tochter aus einer Pflegefamilie zurück in die Obhut der leiblichen Mutter, seiner Ex-Freundin, gegeben werden solle. Ein „hanebüchener und katastrophaler Plan“, wie Richter Denz sagte. Denn auch wenn als Notärzte verkleidete Sondereinsatzkräfte der Polizei den Geiselnehmer letztlich überwältigen und die Jugendamtsmitarbeiterin befreien konnten, wird diese doch ein Leben lang nicht vergessen, was mit ihr am 6. November 2017 geschah. Sie hatte versucht zu fliehen und war von ihm mit dem Messer zweimal leicht verletzt worden. Die 31-Jährige hatte Todesangst ausgestanden, wie sie der Kripo gesagt hatte. Und ihre Arbeit im Jugendamt kann die psychisch angeschlagene Frau nach wie vor nicht ausüben. Eine Tat also mit großem, dauerhaften Schaden für das Opfer und zudem ohne jeglichen Gewinn für den Angeklagten. Der Richter sagte es so: „Das war ein absolutes Eigentor, wenn man fragt, ob Sie die nötige Erziehungsfähigkeit für ihre Tochter haben.“

Das Kind war in eine Pflegefamilie gekommen, weil die Mutter auch psychisch krank ist. Der Angeklagte selbst hatte das Sorgerecht nicht, da er mit ihr nicht verheiratet war. Wenige Tage, bevor er mit dem Messer ins Jugendamt ging und dem oberbayerischen Pfaffenhofen den wohl größten Polizeieinsatz seiner Geschichte bescherte, war ein gerichtlicher Bescheid angekommen: Ein familienpsychologisches Gutachten sei nötig, hieß es darin, bevor entschieden werden könne, ob die Tochter die Pflegefamilie verlassen dürfe. Das war zu viel für den Mann, der keinen Beruf erlernt hatte und beruflich eher ziellos lebte. Dass er seiner Tochter ein guter und liebender Vater gewesen war, hatte hingegen keiner der geladenen Zeugen während der Beweisaufnahme bestritten.

Allerdings ist er, das hatte die psychiatrische Gutachterin dem Gericht ausführlich erläutert, krank. Er leide schon lange an einer hebephrenen Schizophrenie, sei deshalb vermindert, allerdings nicht vollständig schuldfähig. Ferner sei er gemeingefährlich.

Dieser Ansicht schloss sich die Kammer an. Und folgte damit der Staatsanwaltschaft, die – im Gegensatz zur Verteidigung – auch eine Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Denn auch wenn der Angeklagte bisher nicht wegen Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft sei, so habe er dennoch zahlreiche Suizidversuche und 20 Kurzaufenthalte in Kliniken hinter sich. „Selbstaggression“ könne durchaus auch in „Fremdaggression“ umschlagen, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Diese Gefahr bestehe natürlich vermehrt, wenn die Schizophrenie dauerhaft unbehandelt bleibe. Die Geiselnahme gebe ein Beispiel dafür, denn damit habe er nicht nur sein Leben, sondern auch das seiner Geisel in Gefahr gebracht.

Sehr zugute hielt das Gericht dem nun Verurteilten, dass er mit seinem vollumfänglichen Geständnis der Frau ihre Aussage vor Gericht erspart habe. Denn das hätte „ihren seelischen Vernarbungsprozess wieder aufgerissen“.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Verteidiger Jörg Gragert deutete aber an, dass er wohl keine Rechtsmittel einlegen werde.

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