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23.04.2006

Karolina-Prozess wird neu aufgerollt

München (dpa/lby) ­ Vor dem Schwurgericht München II wird vom 15. Mai an der qualvolle Tod der dreijährigen Karolina im schwäbischen Weißenhorn neu aufgerollt. Das Schwurgericht Memmingen hat im April 2005 das Paar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gesprochen. Die 26 Jahre alte Mutter wurde zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ihr 31 Jahre alter Lebensgefährte zu zehn Jahren und drei Monaten Haft. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Dezember 2005 mit ungewöhnlich deutlichen Worten aufgehoben und den Fall an ein Münchner Schwurgericht verwiesen.

Das Kind war im Januar 2004 von seiner Mutter, vor allem aber von deren Lebensgefährten, drei Tage lang gequält und schließlich mit kahl geschorenem Kopf in der Toilette des Stiftungskrankenhauses Weißendorf ausgesetzt worden. Karolina wurde dort nach zwei Stunden gefunden, sie konnte aber nicht mehr gerettet werden. Bei der Obduktion fanden Rechtsmediziner unter anderem 24 Brandverletzungen und Spuren massiver Auspeitschungen.

Der BGH-Vorsitzende sprach bei der Entscheidungsverkündung von einem "dreitägigen Martyrium" des Kindes. Es sei wiederholt "hemmungsloser, systematischer, ja sadistischer Misshandlung" ausgesetzt worden. Zuletzt hatte der 31-Jährige das kleine Mädchen mit einer Wucht geschlagen, die der 80-fachen Erdbeschleunigung entsprach. Karolina war gegen die Wand geprallt und bewusstlos liegen geblieben.

Das Schwurgericht Memmingen habe "rechtsfehlerhaft" einen Tötungsvorsatz des Paares verneint, heißt es in dem BGH-Urteil. Es habe zu Unrecht angenommen, dass der Tod des Kindes nach dem massiven Schlag nicht vorhersehbar gewesen sei. Dem BGH zufolge kommt eine Verurteilung wegen grausam begangenen Mordes aus niedrigen Beweggründen mit Feststellung der besonders schweren Schuld in Betracht.

In München wird voraussichtlich an sieben Tagen bis zum 24. Mai gegen das Paar verhandelt. Das Schwurgericht München II hat im Herbst 2005 in einem ähnlichen Fall den Vater eines Babys mit lebenslanger Haft bestraft und die besondere Schwere der Schuld bejaht, die Revision des Angeklagten wurde verworfen.

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