Karolina war nach Misshandlungen hirntot
München (dpa/lby) Die kleine Karolina aus Weißenhorn war nach den Misshandlungen durch den damaligen Freund ihrer Mutter bereits hirntot. Nachdem das Mädchen leblos in der Damentoilette des Krankenhauses Weißenhorn gefunden worden war, habe es aber noch zwei Tage lang an Geräten gehangen, sagte eine Kriminalhauptkommissarin am Dienstag vor dem Landgericht München II aus.
Das Vormundschaftsgericht habe zuerst einen Betreuer einsetzen müssen, der die Beendigung der lebensverlängernden Behandlung des zu diesem Zeitpunkt noch nicht identifizierten Mädchens genehmigte.
In der Neuauflage des Prozesses müssen sich die heute 27-jährige Mutter und ihr 32-jähriger Ex-Freund erneut wegen Mordes verantworten. Der Mann war bereits elf Mal vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls, Urkundenfälschung und Bedrohung. Er hatte das Mädchen vom Neujahrstag 2004 an fünf Tage lang tagelang gequält und misshandelt, ohne dass die Mutter einschritt. Schließlich legte das Paar das inzwischen bewusstlose Kind in Kliniktoilette ab und flüchtete.
Zur Identifizierung des Mädchens hatte die Polizei fast 200 Kinder zwischen zwei und vier Jahren aus der Umgebung überprüft. Dies sei jedoch ohne Ergebnis geblieben, da Karolina nicht polizeilich gemeldet war, berichtete der damals zuständige Hauptkommissar. Nach der Ausstrahlung eines retuschierten Fotos habe sich neben zwei Nachbarn der beiden Angeklagten auch der Halbbruder des Mannes gemeldet. Ein Vergleich von Karolinas genetischem Fingerabdruck mit der DNA ihrer Großmutter brachte endgültig Klarheit über die Identität des Kindes.
Eine Patientin des Krankenhauses hatte das Kind in erschreckendem Zustand nackt, kahl geschoren und mit zugeschwollenen Augen auf der Toilette entdeckt. Die Körpertemperatur habe nur noch 29 Grad betragen, sagte ein Polizeibeamter aus. Eine Schwester habe geweint, "weil der Anblick so grässlich war". Auch den "abgebrühten" Polizisten habe dieser Anblick ihre "ganze Fassung abverlangt".
Der Beamte berichtete auch von einer Befragung des Halbbruders des Angeklagten. Dieser hatte demnach mit einem Bekannten das Paar am 6. Januar 2004 nach Norditalien gebracht. Dort habe er sich von den beiden getrennt, da sie nach Brindisi wollten, um die Fähre in die Türkei zu nehmen. Das Kind sei nicht erwähnt worden, gab der Halbbruder damals an. Sein Bekannter sagte demgegenüber aus, auf der Fahrt sei vom Tod der Dreijährigen und der Flucht gesprochen worden.
Die Mutter und ihr Freund wurden in Brindisi festgenommen. Auf dem Rückflug im Februar 2004 "redete die Mutter drei Stunden lang", sagte die Hauptkommissarin aus. Sie habe damals wie im Prozess beteuert, sie habe aus Angst um ihr Leben und das ihrer Familie ihrer Tochter nicht helfen können.
In dem neuen Prozess geht es vor allem um die Frage, ob die Dreijährige vorsätzlich getötet wurde. Das Landgericht Memmingen hatte das Paar vor gut einem Jahr lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der Mann bekam zehn Jahre und drei Monate, die Frau fünfeinhalb Jahre Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft als zu milde auf. In dem neuen Prozess drohen den beiden eine Verurteilung wegen Mordes und höhere Strafen. Am Montag, dem ersten Prozesstag, hatte die Mutter ihrem mitangeklagten Ex-Freund erneut die Hauptschuld zugewiesen.
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