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Das Grenzpolizei-Urteil ist eine Watschn für Markus Söder

Kommentar Von Henry Stern
28.08.2020

Das klare Verfassungsgerichtsurteil zur bayerischen Grenzpolizei ist ein kräftiger Tiefschlag für die Rechtsstaats-Partei CSU und ihren Ministerpräsidenten.

Nun hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit höchstrichterlichem Siegel schriftlich, was immer schon offensichtlich war: Die maßgeblich von ihm als Wahlkampfschlager 2018 eingeführte bayerische Grenzpolizei ist ein politischer Etikettenschwindel.

Die Grenzpolizei ist letztlich eine neu verpackte Schleierfahndung

Natürlich haben Bayerns Verfassungsrichter diese Watschn juristisch höflich verpackt. Doch das Urteil lässt keinen Interpretationsspielraum: Die vermeintliche "Grenzpolizei" ist nichts anderes, als eine neu verpackte Schleier-Fahndung, die nicht an der Grenze selbst, sondern nur auf bayerischem Boden eigene Kompetenzen hat. Direkt an die Grenze dürfen bayerische Polizisten – wie bereits vor Söders PR-Coup – nur auf Anforderung der Bundespolizei.

Die selbst gegebenen bayerischen "Befugnisse für Aufgaben der Grenzkontrolle" haben Bayerns Verfassungsrichter dagegen als "schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes" und Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip einkassiert. Für eine Partei wie die CSU, die sich gerne als Hüter von Recht und Gesetz präsentiert, ist das ein heftiger Tiefschlag.

CSU sollte das Urteil zur Grenzpolizei als Mahnung verstehen

Dass der Freistaat seine Schleier-Fahnder-Truppe auch im Spiegel der Verfassung nennen darf, wie immer er will, ändert daran genauso wenig, wie die Tatsache, dass sich an der realen Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei durch das Urteil nichts ändert.

Die CSU sollte das Urteil vor allem als Mahnung verstehen, ihre politische Macht zur Gesetzgebung nicht mehr für rechtlich fragwürdige Wahlkampf-Manöver zu missbrauchen. Denn dieser Schuss kann allzu schnell nach hinten losgehen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

29.08.2020

(edit/mod)

29.08.2020

Deutschland und seine Probleme....
Die wahren Probleme werden unsere Nachfolgegenerationen noch gewaltig zu spüren bekommen.
Und dann werden noch ganz andere Fragen - auch bezüglich der Verfassung - eine Rolle spielen.
Vielleicht sollten wir Manuel Neuer an die Grenze stellen. Der spielt für Deutschland und Bayern - und lässt sich nur selten austricksen.
Der wäre sicher in der richtigen ""VERFASSUNG" für diesen undankbaren Job.

28.08.2020

Die einzig vernünftige Lösung:
Bayern verlässt den zerstrittenen und unkontrollierten "Föderalstaat der BRD", wird wieder Freistaat und kontrolliert seine Grenzen selbst, gemäß seiner Verfassung und im Sinne von Vernunft und Gerechtigkeit.

29.08.2020


Ganz so übel wäre ihr Vorschlag doch nicht, denn dann könnten die CSU ihre unbrauchbaren Minister in Berlin endlich abziehen. Ganz im Sinne der Vernunft und Gerechtigkeit dürfte dann auch ein Scheuer nur noch in Bayern zum Schaden der bayerischen Bevölkerung weiterwursteln.

28.08.2020

Es ist eigentlich mehr als eine Watschn. Die Angelegenheit ist in einigen Punkten verfassungswidrig. Wie hoch ist eigentlich das Bussgeld dafür. Harmlose Bürger werden mit Bussgeld berappt wenn sie alleine an einer Bushaltestelle ohne Vermummung warten. Vermutlich ist die Verfassungswidrigkeit nicht so schwerwiegend.

28.08.2020

Danke, für diesen klugen Kommentar!

Unsere rechtsstaatliche Ordnung sieht vor, dass an den Außengrenzen die Bundespolizei kontrolliert, und dass die Landespolizei im Land beispielsweise per Schleierfahndung kontrolliert.

Gut, dass die Opposition im Landtag hier auf das Rechtsstaatsprinzip gepocht hat! Hoffentlich ist dies ähnlich wie bei den Wahlkampfmanövern "Ausländermaut" oder Kruzifixpflicht in Amtsgebäuden Herrn Söder eine Lehre, es mit dem Populismus nicht zu bunt zu treiben.

Raimund Kamm

28.08.2020

>> Unsere rechtsstaatliche Ordnung sieht vor, dass an den Außengrenzen die Bundespolizei kontrolliert ... <<

Wer nimmt das wirklich ernst?

28.08.2020

Hallo Peter P.,
es scheint, dass sie das Urteil des Verfassungsgericht nicht verstehen können.
Gut dass das Verfassungsgericht die Angelegenheit endlich richtig gestellt hat und somit hat sich Dr. Söder die nächste Watschn in kurzer Zeit eingehandelt.