Gutachter halten den Angeklagten für schuldfähig
Der mutmaßliche Mörder von Krailling ist laut Gutachten schuldfähig. Der Chef der Mordermittlung schildert erstmals das erste Verhör nach seiner Festnahme.
Der mutmaßliche Mörder der Kraillinger Schwestern Chiara und Sharon ist nach Expertenansicht schuldfähig. Der Psychiater Henning Saß kam am Dienstag nach Angaben von Prozessbeteiligten in seinem Gutachten vor dem Landgericht München zu dem Schluss, es gebe keine Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit. Am Montag hatte eine Psychologin den Angeklagten als sehr selbstsicher und sehr intelligent beschrieben.
Gutachten: Angeklagter soll lebensfroher Mensch gewesen sein
Bereits zum Auftakt des Prozesses hatte Psychiater Saß den Angeklagten als lebenszugewandten Menschen bezeichnet, der in der Schule teils gute Noten hatte. Zeitweise studierte er und arbeitete dann als Feinmechaniker. Später versuchte er, sich selbstständig zu machen und arbeitete schließlich als Postzusteller. Auch eine Krebskrankheit seiner Frau und eine Lebertransplantation bei einem seiner Söhne habe er nicht als übermäßige Belastung empfunden. Das habe zu seinem Leben gehört, zitierte Saß den Mann, der aus verschiedenen Beziehungen sechs Kinder hat.
Der Chef der Mordermittlung schilderte am Dienstag das Polizeiverhör des Angeklagten nach seiner Festnahme. Dabei habe der 51-Jährige gesagt, er wolle lieber gleich ins Untersuchungsgefängnis Stadelheim, denn dort könne er im Radio wenigstens Fußball hören. Der Postbote habe versucht, die Vorwürfe gegen ihn zu entkräften. Dabei habe er auch die Küche im Haus der Kinder und ihrer Mutter beschrieben. Allerdings sei die von ihm beschriebene Einrichtung erst kurz vor der Tat geliefert worden und zur Zeit seines angeblich letzten Besuches bei ihnen noch nicht vorhanden gewesen.
Krailling: Erbstreit als Motiv
Der angeklagte Familienvater soll laut Staatsanwaltschaft in der Nacht zum 24. März 2011 seine Nichten, die achtjährige Chiara und ihre elfjährige Schwester Sharon, in deren Wohnung ermordet haben. Die Ermittler glauben, dass der 51-Jährige auch die Mutter der Mädchen - seine Schwägerin - umbringen wollte, um einen Erbstreit zugunsten seiner ahnungslosen Frau zu entscheiden. Seine Familie hatte sich laut Anklage vor allem durch einen Hausbau verschuldet. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Über einen Antrag des Verteidigers Adam Ahmed hat das Gericht noch nicht entschieden. Er will die Frau des Angeklagten nochmals in den Zeugenstand rufen. Sie hatte bei ihrer Vernehmung vor Gericht Mitte Februar als Angehörige die Aussage verweigert, danach aber den wartenden Medien Interviews gegeben. AZ, lby
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