Mutmaßlicher IS-Unterstützer aus Kissing steht vor Gericht
Ein 22-Jähriger aus Kissing soll die Terrormiliz IS unterstützt haben, indem er Bilder von Hinrichtungen im Internet verbreitete. Nun steht er in München vor Gericht.
Vor dem Münchner Oberlandesgericht hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begonnen. Salih Hilmi U. aus Kissing (Landkreis Aichach-Friedberg) soll die Miliz durch die Bereitstellung von Profilen im sozialen Netzwerk Facebook unterstützt haben. Außerdem soll der 22-Jährige Bilder von zwei Hinrichtungen verbreitet haben, auf denen die Enthauptung und die Verbrennung eines Menschen zu sehen sind.
Strafrechtlich werden U. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz sowie die Verbreitung von Gewaltdarstellungen vorgeworfen.
Angeklagter soll Enthauptungsvideo verbreitet haben
Nach der Anklage der Bundesanwaltschaft teilt U. die Ideen des IS. Anfang 2015 beschäftigte er sich demnach selbst mit dem Gedanken, in Syrien zu kämpfen. Er habe diesen Plan aber nicht realisiert. Stattdessen habe er drei aus Deutschland als IS-Kämpfer nach Syrien ausgereiste Männer unterstützt, indem er ihnen Facebook-Konten einrichtete.
Außerdem habe er über sein eigenes, mit 125 anderen Konten verknüpftes Facebook-Konto sowie über sein WhatsApp-Konto das IS-Logo verbreitet. Er habe zudem ein Enthauptungsvideo des IS veröffentlicht und seinen Facebook-Freunden zugänglich gemacht. Außerdem habe er über WhatsApp ein Bild verbreitet, auf dem die Beine eines Menschen in einem brennenden Käfig zu sehen sind. Dazu schrieb der Beschuldigte laut Anklage, er „verstehe langsam, warum sie den Piloten verbrannten“.
Das Bild dürfte die Beine des jordanischen Kampfpiloten Maas al-Kassasbeh zeigen, der bei lebendigem Leib in einem Metallkäfig verbrannt wurde. Die Tat und die Verbreitung des Propagandavideos wurden international verurteilt. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. U. ist als Heranwachsender angeklagt, er könnte auch nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden. afp, AZ
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