Urteil im Königsplatz-Prozess: Verteidiger legt Revision ein
Ein Mann stirbt durch einen Faustschlag auf dem Augsburger Königsplatz. Ein Urteil ist gefallen, doch der Fall ist damit nicht beendet.
Der Schläger vom Augsburger Königsplatz und seine Familie wollen sich nicht mit dem Urteil des Landgerichts Augsburg abfinden. Die beiden Verteidiger von Halid S. haben am Montag Revision gegen die Entscheidung der Jugendkammer eingelegt. Das bestätigten die Anwälte Marco Müller und Hansjörg Schmid auf Anfrage. Der 17-Jährige war am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Tödlicher Attacke am Königsplatz: Bundesweites Entsetzen
Ob das spektakuläre Verfahren um die tödliche Gewalttat vom Nikolausabend 2019 in eine nächste juristische Runde geht, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Formell muss die Revision innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt sein. Die Verteidiger erklärten, sie wollten sich das schriftliche Urteil der Jugendkammer ansehen. Das wird vier bis fünf Wochen dauern. Erst danach soll entschieden werden, ob die Revision weiterverfolgt wird. Das ist ein durchaus übliches Vorgehen. Denn erst wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, können die Verteidiger bewerten, ob ihrer Ansicht nach Rechtsfehler vorliegen. Nur solche können beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe moniert werden.
Halid S. ist verurteilt worden, weil er den 49 Jahre alten Berufsfeuerwehrmann Roland S. in einem kurzen Streit mit einem heftigen Faustschlag getötet hat. Beim Opfer war durch den Schlag eine Hirnschlagader gerissen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es geht doch nicht darum ob die Strafe zu hoch, zu mild oder angemessen ist, es geht nur um Geld. Der Rechtsanwalt lebt doch davon das er Revision einlegt. Er verdient da sicher wieder mehrere Tausend Euros, die wir Steuerzahler über die Prozesskostenhilfe zu bezahlen haben.
Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat, der auch dem Angeklagten erlaubt, sich angemessen zu verteidigen.
Haben manche hier offensichtlich vergessen.
Die Guten sind die Bösen, ist immer das gleiche Theater
Hat dieser Täter keinerlei Schuldgefühle, wenn er einen Ar... in der Hose hätte, würde er zu seiner Tat stehen und die Strafe akzeptieren.
Ach, der Anwalt braucht eigentlich keine Revision einlegen!
Bei der milden Haftstrafe bzw. Strafgesetzlage hierzulande ist der Straftäter bald wieder auf freiem Fuß ( angerechnete Untersuchungshaft / gute Führung mit Anti-Agressions-Programm und psychologische Sitzung wärend der Inhaftierung / nach zwei Drittel der Haftzeit = gemäß § 57 Abs. 1 StGB / Amnestie )!
Der ist schneller draußen als einem Lieb ist besonders denen Angehörigen!
Bedenke, in Deutschland wird ein Einbrecher / Dieb als sogenannter Wiederholungstäter härter bestraft.
Hier gilt für sowas eine Art Freischein wenn man einen guten Anwalt hat.
Meiner Meinung nach sollte das Strafgesetz neu erfunden werden!
"Verteidiger will Revision einlegen"
Der "Schuss" kann auch nach hinten los gehen und ein Härteres Urteil in der Revision gefällt werden. Man wird sehen.
"Der "Schuss" kann auch nach hinten los gehen und ein Härteres Urteil in der Revision gefällt werden."
Nein. Wenn nur die Verteidigung Revision einlegt, kann das Urteil nicht höher ausfallen als in der Hauptverhandlung.
@ROBERT M.
Einschränkung und Voraussetzung des Verbot der Schlechterstellung bei der Revision
Das Schlechterstellungsverbot gilt aber nicht uneingeschränkt. Denn nach § 358 StPO gilt es nur dann, wenn der angeklagte Mandant, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder ein gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat. Legt also der Mandant und die Staatsanwaltschaft (zu seinen Ungunsten) Revision ein, sind die Rechtsfolgen (=Strafmaß =Höhe der Strafe) nach oben offen. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Verschlechterung eintreten. Legt nur der Mandant Rechtsmittel ein, gilt das Verschlechterungsverbot uneingeschränkt.
Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/revision-im-strafrecht/revision-im-strafrecht-und-verbot-der-schlechterstellung/
Fazit: Jetzt muss abgewartet werden wie die Staatsanwaltschaft reagiert und ob Rechtsmittel einlegt werden von dieser Seite.
"Legt nur der Mandant Rechtsmittel ein, gilt das Verschlechterungsverbot uneingeschränkt."
Sie wiederholen lediglich, was ich auch geschrieben habe:
"Wenn nur die Verteidigung Revision einlegt, kann das Urteil nicht höher ausfallen als in der Hauptverhandlung."
Kann man bitte dem Anwalt die Konzession entziehen !!!!
Kann mal bitte jemand dem Herrn W. beibringen, daß wir in einem Rechtsstaat leben und Rechtsstaatlichkeit für alle gilt?
In D ist es so " Das Opfer ist schuldig, weil's der Anwalt sagt " ??
Man versucht mit allen "Rechtsfindigkeiten" den Täter frei zu bekommen ??
@Herbert G.
"In D ist es so " Das Opfer ist schuldig, weil's der Anwalt sagt " ??"
Wie kann man nur so viel Humbug erzählen. Seien sie doch froh, dass sie in einem Rechtsstaat leben und ihre verquere Meinung verbreiten dürfen.