Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Landtagswahl: Plakatstreit und Verfassungsklage wegen Münchner Museum

Landtagswahl
07.07.2018

Plakatstreit und Verfassungsklage wegen Münchner Museum

Dieses ist eines der beiden Plakate, die auf Veranstaltungen hinweisen und in München für Ärger und Verwirrung gesorgt haben.
2 Bilder
Dieses ist eines der beiden Plakate, die auf Veranstaltungen hinweisen und in München für Ärger und Verwirrung gesorgt haben.
Foto: Uli Bachmeier

Ein Plakatstreit beschäftigt Münchner Richter. Eine SPD-Frau möchte im Museum Fünf Kontinente auftreten, darf aber nicht - dafür ein FDP-Mann. Was der Grund ist.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber gilt das auch für ministerielle Anordnungen oder kommunale Regelungen? Eine schräge Posse um zwei Veranstaltungen und die dazugehörigen Plakate in München lässt daran zweifeln.

Die Vorgeschichte: Die SPD-Landtagsabgeordnete Isabell Zacharias hatte als Vorsitzende des Münchner Bildungsforums der Sozialdemokratie im staatlichen Museum Fünf Kontinente bereits im März einen Raum für eine Veranstaltung gebucht. Unter dem Titel "Kultur für alle" sollte dort am 12. Juli über Teilhabe, Inklusion und Integration diskutiert werden. Zunächst lief alles nach Plan.

Der erste Ärger: Am Donnerstag vergangener Woche wurde Zacharias vom Museum schriftlich ausgeladen. Begründung: Man sei darauf aufmerksam gemacht worden, "dass das Museum als staatliche Einrichtung grundsätzlich keine Räume für politische Veranstaltungen zur Verfügung stellen darf". Das ärgerte die SPD-Politikerin gewaltig – vor allem auch deshalb, weil ihr politischer Konkurrent in München, der frühere Wissenschaftsminister und FDP-Kandidat Wolfgang Heubisch, am 8. Juli zu einer Veranstaltung ins staatliche Nationalmuseum einladen darf. Er präsentiert dort mit jungen Musikern "Peter und der Wolf. Ein musikalisches Märchen, gesprochen in Bayerisch."

Parteiwerbung auf Plakat - darum musste das Museum die SPD-Politikerin ausladen

Die erste Antwort: Das Wissenschaftsministerium beteuert, dass alles korrekt sei. Das Verbot politischer Veranstaltungen in staatlichen Einrichtungen gelte für alle. "Wir sind da völlig neutral." Zacharias werbe auf ihrem Plakat mit SPD-Logo und als Abgeordnete. Deshalb wurde das Museum angewiesen, sie auszuladen. Bei Heubisch dagegen fehle ein FDP-Logo und im Text auch sonst jeder Bezug zur Landtagswahl. Er trete quasi als Künstler auf. Dass das Heubisch-Plakat in Farbe und Aufmachung wie die anderen FDP-Plakate in der Stadt aussieht, kann aber auch das Ministerium nicht bestreiten. Auch Heubisch bestreitet nicht, dass es sich – wenn auch ohne Logo – um ein FDP-Plakat handelt. Aber er fügt hinzu: "Wo ist das Problem? Ich bin mir keiner Schuld bewusst."

Der zweite Ärger: Zacharias sagt, sie hätte gerne ein Plakat des "Bildungsforums der Sozialdemokratie" aufgehängt, sei aber vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf die Bestimmungen der Plakatordnung in München hingewiesen worden. Danach dürfen ab drei Monaten vor einer Wahl im öffentlichen Bereich – also außerhalb genehmigter Werbeflächen – nur Parteien, aber keine Vereine oder Gruppierungen für politische Zwecke plakatieren. Deshalb habe sie notgedrungen das SPD-Format gewählt.

Die zweite Antwort: Das KVR bestätigt den Vorgang und teilt mit, dass auch die FDP zwei Genehmigungen habe, zu plakatieren. Aber: "Wie die Plakate von den Parteien gestaltet werden, entzieht sich unserer Kenntnis und ist auch nicht Bestandteil der Genehmigung."

Auftritt von FDP-Mann Heubisch sei ein Konzert, keine politische Veranstaltung

Der dritte Ärger: Eine Besonderheit auf dem Heubisch-Plakat stört Zacharias auch noch. Als Sponsoren werden die staatliche LfA Förderbank Bayern und der Bezirk Oberbayern genannt. Sie fragt: "Fördern die etwa die FDP?"

Konzert, keine politische Veranstaltung: Mit diesem Plakat wird der Auftritt von FDP-Politiker Dr. Wolfgang Heubisch im Münchner Museum Fünf Kontinente beworben.
Foto: Uli Bachmeier

Die dritte Antwort: Selbstverständlich nicht, heißt es dazu vonseiten der Bank und des Bezirks. Die LfA fördere nur die Munich Classical Players und den jungen Dirigenten Maximilian Leinekugel. Damit verbunden sei das Recht der Künstler, die Logos der Sponsoren zu verwenden. "Auf die Gestaltung der Plakate aber haben wir keinen Einfluss", betont eine LfA-Sprecherin. So sieht man das auch beim Bezirk.

Eine Sprecherin beteuert zudem: "Dass Herr Heubisch dabei ist, wussten wir nicht." Leinekugel wiederum versichert, dass er und seine Kollegen mit dem Plakat nichts zu tun hätten. Der Abend im Nationalmuseum werde vom Förderkreis der Munich Classical Players veranstaltet. Heubisch trete als Sprecher auf. Er sei Gastsolist, sonst nichts. "Das ist ein Konzert, keine politische Veranstaltung."

Das Nachspiel: Die SPD-Politikerin Zacharias will ihren Rauswurf nicht auf sich sitzen lassen. Sie will mit einer Verfassungsklage gegen den Freistaat vorgehen. Ihre Chancen stehen nicht schlecht. Gerade eben hat die AfD einen ähnlichen Rechtsstreit gegen die Stadt München in zweiter Instanz gewonnen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.