Neues Wassergesetz spaltet Landtag
Im bayerischen Landtag gibt es derzeit heftige Diskussionen über die Qualität des Wassers. Nicht nur die Opposition, auch Kommunalpolitiker warnen vor den Folgen eines geplanten Wassergesetzes. Von Michael Böhm
Die Qualität des bayerischen Wassers schlägt derzeit politisch hohe Wellen. Grund ist der Versuch der Staatsregierung, im Schnellverfahren ein neues Wassergesetz zu verabschieden, das bereits am 1. März in Kraft treten soll.
Damit stießen CSU und FDP nun im Landtag aber auf erheblichen Widerstand. Vertreter der Opposition verließen protestierend den Umweltausschuss, weil ihnen das Vorpreschen der Regierungskoalition zu schnell ging. Im Kern der Debatte geht es um die Frage, ob das bayerische Wasser durch das neue Gesetz noch ausreichend geschützt wird. CSU und FDP sind davon überzeugt und sprechen von einem "vertretbaren Kompromiss", den Kritikern ist das Gesetz nicht durchdacht genug oder zu lasch. "Es werden die Rechte von Grundstückseigentümern über den Wasserschutz gestellt. Und das darf nicht sein", sagte Ludwig Wörner von der SPD.
Abstandsregeln für Landwirte - freiwillig oder verpflichtend?
Gestritten wird unter anderem darüber, wie viel Abstand Landwirte zwischen Feldern und angrenzenden Gewässern halten müssen. Die Koalition will einen solchen "Gewässerrandstreifen" auf freiwilliger Basis und gegen finanzielle Belohnung. Dieses System habe sich in der Vergangenheit bewährt, heißt es. "Uns ist es wichtig, den Landwirten diese Freiheit zu lassen", erklärte CSU-Politiker Otto Hünnerkopf. Die Opposition würde die Bauern jedoch lieber per Gesetz zu einem Mindestabstand von fünf Metern verpflichten, damit Gülle und Dünger nicht direkt ins Wasser geschwemmt werden können.
Kommunalpolitiker warnen davor, dass es mit dem neuen Gesetz künftig schwieriger werde, Wasserschutzgebiete auszuweisen. "Folge ist die Gefährdung der Wassergüte unseres Trinkwassers", sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl.
Ihm ist zudem eine Klausel ein Dorn im Auge, für die sich insbesondere die FDP stark machte: Das neue Gesetz ist auf zwei Jahre befristet. Dann soll über etwaige Änderungen entschieden werden. "Unsinnig", befindet Brandl, "sinnvoll", entgegnet Tobias Thalhammer von der FDP. In zwei Jahren müssten ohnehin gewisse EU-Richtlinien zum Grundwasserschutz umgesetzt werden, was dann in einem Aufwasch geschehen könnte.
Am 24. Februar diskutiert das Plenum im Landtag noch einmal über den Entwurf. CSU und FDP erhoffen sich eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Die Opposition stellt sich derweil auf eine längere Sitzung ein. "Das könnte bis in die Morgenstunden gehen", kündigte SPD-Politiker Wörner an. Michael Böhm
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