Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Politik: Neues Wassergesetz spaltet Landtag

Politik
15.02.2010

Neues Wassergesetz spaltet Landtag

Die Qualität des bayerischen Wasser schlägt hohe Wellen.

Im bayerischen Landtag gibt es derzeit heftige Diskussionen über die Qualität des Wassers. Nicht nur die Opposition, auch Kommunalpolitiker warnen vor den Folgen eines geplanten Wassergesetzes. Von Michael Böhm

Die Qualität des bayerischen Wassers schlägt derzeit politisch hohe Wellen. Grund ist der Versuch der Staatsregierung, im Schnellverfahren ein neues Wassergesetz zu verabschieden, das bereits am 1. März in Kraft treten soll.

Damit stießen CSU und FDP nun im Landtag aber auf erheblichen Widerstand. Vertreter der Opposition verließen protestierend den Umweltausschuss, weil ihnen das Vorpreschen der Regierungskoalition zu schnell ging. Im Kern der Debatte geht es um die Frage, ob das bayerische Wasser durch das neue Gesetz noch ausreichend geschützt wird. CSU und FDP sind davon überzeugt und sprechen von einem "vertretbaren Kompromiss", den Kritikern ist das Gesetz nicht durchdacht genug oder zu lasch. "Es werden die Rechte von Grundstückseigentümern über den Wasserschutz gestellt. Und das darf nicht sein", sagte Ludwig Wörner von der SPD.

Abstandsregeln für Landwirte - freiwillig oder verpflichtend?

Gestritten wird unter anderem darüber, wie viel Abstand Landwirte zwischen Feldern und angrenzenden Gewässern halten müssen. Die Koalition will einen solchen "Gewässerrandstreifen" auf freiwilliger Basis und gegen finanzielle Belohnung. Dieses System habe sich in der Vergangenheit bewährt, heißt es. "Uns ist es wichtig, den Landwirten diese Freiheit zu lassen", erklärte CSU-Politiker Otto Hünnerkopf. Die Opposition würde die Bauern jedoch lieber per Gesetz zu einem Mindestabstand von fünf Metern verpflichten, damit Gülle und Dünger nicht direkt ins Wasser geschwemmt werden können.

Kommunalpolitiker warnen davor, dass es mit dem neuen Gesetz künftig schwieriger werde, Wasserschutzgebiete auszuweisen. "Folge ist die Gefährdung der Wassergüte unseres Trinkwassers", sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl.

Ihm ist zudem eine Klausel ein Dorn im Auge, für die sich insbesondere die FDP stark machte: Das neue Gesetz ist auf zwei Jahre befristet. Dann soll über etwaige Änderungen entschieden werden. "Unsinnig", befindet Brandl, "sinnvoll", entgegnet Tobias Thalhammer von der FDP. In zwei Jahren müssten ohnehin gewisse EU-Richtlinien zum Grundwasserschutz umgesetzt werden, was dann in einem Aufwasch geschehen könnte.

Am 24. Februar diskutiert das Plenum im Landtag noch einmal über den Entwurf. CSU und FDP erhoffen sich eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Die Opposition stellt sich derweil auf eine längere Sitzung ein. "Das könnte bis in die Morgenstunden gehen", kündigte SPD-Politiker Wörner an. Michael Böhm

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.