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Justiz
27.03.2018

„Schneeflockenkinder“: Prozess geht in nächste Runde

Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Freispruch für Netzwerk Embryonenspende ein

Der Streit über die Rechtmäßigkeit von Embryonenspenden geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte gestern erwartungsgemäß mit, nach dem Freispruch des Amtsgerichts Dillingen für das „Netzwerk Embryonenspende“ in Berufung zu gehen.

Der Verein aus Höchstädt (Kreis Dillingen) vermittelte in 33 Fällen in den Jahren 2014 und 2015 Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungen übrig geblieben sind, an ungewollt kinderlose Paare. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz. Das Amtsgericht Dillingen hat drei Verantwortliche des Netzwerks in erster Instanz freigesprochen. Allerdings nicht, weil es davon überzeugt war, dass das Handeln der Angeklagten rechtens war, sondern weil sich diese in einem Graubereich bewegten. Die Weitergabe von unbefruchteten Eizellen ist verboten, allerdings ist im Gesetz nicht klar geregelt, ab wann eine Eizelle als befruchtet gilt.

Genau das sollte höchstrichterlich entschieden werden, erklärte vergangene Woche der Dillinger Amtsrichter Patrick Hecken und umging eine Grundsatzentscheidung, indem er urteilte, dass die Angeklagten aufgrund der unklaren Gesetzeslage nicht wissen konnten, dass ihr Handeln illegal war. Die Staatsanwaltschaft strebt nun aber eine grundsätzliche Entscheidung des Themas an, wie Sprecher Matthias Nickolai erklärte. Durch die eingelegte Berufung wird der Fall rund um die „Schneeflockenkinder“, so werden durch Embryonenspende entstandene Kinder genannt, vor dem Landgericht möglicherweise komplett neu aufgerollt. (bmi)

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