Strauß-Prozess dreht sich wieder um "Maxwell"
Augsburg (lby) - Der dritte Verhandlungstag im neuen Steuer-Strafprozess gegen Max Strauß drehte sich um das vermeintliche "Desinteresse" des Angeklagten sowie um das Schweizer Tarnkonto "Maxwell".
Augsburg (lby) - Am dritten Verhandlungstag im neuen Steuer- Strafprozess gegen Max Strauß sind am Montag vor dem Landgericht Augsburg die schon bekannten Wortprotokolle der Vernehmung des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber aus dem Jahr 2002 verlesen worden. Damals hatten Bundestagsabgeordnete des Untersuchungsausschusses zur CDU-Parteispendenaffäre Schreiber im kanadischen Toronto vernommen.
Im Mittelpunkt der Befragung stand das Schweizer Tarnkonto "Maxwell", das von der Augsburger Staatsanwaltschaft Max Strauß zugeordnet wird. Erste Zeugen in dem Verfahren sollen indessen von Mitte Januar 2007 an gehört werden.
Strauß muss sich zum zweiten Mal vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten, da er umgerechnet 2,6 Millionen Euro Provisionszahlungen von dem nach Kanada geflüchteten Karlheinz Schreiber nicht versteuert haben soll. Das Geld soll auf dem Tarnkonto "Maxwell" für Strauß angelegt worden sein. Der Bundesgerichtshof hatte die erste Verurteilung des Politikersohnes zu drei Jahren und drei Monaten aufgehoben. Strauß bestreitet, von Schreiber jemals Geld bekommen zu haben.
Aus den verlesenen Schreiber-Angaben von 2002 geht hervor, "Maxwell" sei als Unterkonto von Provisionszahlungen aus Panzer- und Flugzeuggeschäften für die CSU angelegt worden. Schreiber habe es als "Beginn eines Fonds für die CSU" geplant, darüber sollen Max Strauß und CSU-Chef Edmund Stoiber informiert gewesen sein. Sachbeweise für diese Behauptung konnte Schreiber aber nicht vorlegen. Im ersten Prozess hatte Stoiber als Zeuge verneint, von einem derartigen Fonds oder Konto gewusst zu haben. Die auf dem Konto gelagerten Millionen sollen später von der Schweiz auf ein Schreiber-Konto nach Liechtenstein transferiert worden sein. Dann verliert sich die Spur des Geldes.
Vor der Verlesung der Protokolle hatte Strauß über seinen Verteidiger "Desinteresse" an dem Verfahren zurückgewiesen. Er bezog sich dabei auf Berichte, wonach er vom Gerichtssaal aus unbeanstandet während der Verhandlung SMS-Nachrichten gesendet und empfangen habe.
Dies sei nicht der Fall, ließ Max Strauß erklären. Sein Mandant benutze stattdessen einen Kleincomputer, mit dem er Notizen mache. Der Vorsitzende Richter Manfred Prexl akzeptierte den Einsatz dieses Computers, wies den Angeklagten aber darauf hin, dass er aus dem Gerichtssaal heraus nicht mit der Außenwelt kommunizieren dürfe.
Der Prozess ist bis Ende September 2007 angesetzt.
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