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Türkische Schulen: Ja, aber nur unter deutscher Aufsicht

Kommentar Von Sarah Ritschel
10.01.2020

Die Bundesregierung verhandelt mit der Türkei über die Gründung dreier türkischer Schulen. Die Bedenken sind groß. Doch richtig verhandelt ist nichts dagegen einzuwenden.

Es gibt keinen Grund, türkische Schulen in Deutschland von vornherein abzulehnen. Auch Schüler aus der Bundesrepublik können anderswo deutsche Schulen besuchen – in den USA, in Singapur, Ägypten und einer ganzen Reihe weiterer Länder. Das nutzen vor allem Familien, die nur für eine gewisse Zeit im Ausland leben – des Berufs wegen vielleicht. Diese Schulen werden von den Behörden vor Ort kontrolliert.

Bei Verhandlungen über türkische Schulen muss man ganz genau hinsehen

Genauso soll es nach Angaben des Auswärtigen Amtes auch mit den drei türkischen Einrichtungen sein, über deren Gründung gerade noch zwischen der Türkei und Deutschland verhandelt wird. Doch natürlich muss man bei Verhandlungen über türkische Schulen ganz genau hinsehen – weiß man doch, wie etwa der regierungstreue türkische Islamverband Ditib in der Vergangenheit schon unbedingt beim (nicht konfessionellen) Islamunterricht an deutschen Schulen mitreden wollte.

Die türkischen Schulen könnten in Berlin, Köln und Frankfurt entstehen – drei Städten, in denen es große türkischstämmige Gemeinschaften gibt. Außenminister Heiko Maas (SPD) verspricht aber schon jetzt, sie würden „nie ein Raum werden, in dem Dinge unterrichtet werden können, die nicht mit unseren Werten übereinstimmen“. An diesen Worten muss er sich messen lassen. Und er nennt auch den eigentlichen Grund für die Verhandlungen. „Es gibt deutsche Schulen in der Türkei, und die Türkei erhebt den Anspruch, ähnlich in Deutschland behandelt zu werden.“ Diesen Wunsch kann man Präsident Erdogan und seinem Land im Sinne der Gleichberechtigung schwer absprechen.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, würden die drei Einrichtungen den Status einer Ersatzschule erhalten. Das ist gut. Heißt es doch, dass die Betreiber zwar eigene Lehrer einstellen und eigene Unterrichtsmethoden wählen können, aber die Lernziele öffentlicher Schulen verfolgen müssen. Man kann das rein juristisch vergleichen mit den privaten Waldorfschulen, die zwar ganz andere pädagogische Ansätze verfolgen als staatliche. Am Ende verlassen die Schüler sie aber mit denselben Bildungsstandards.

Der Staat um Erdogan darf nicht als Schulträger auftreten

Solche Privatschulen werden meist von Vereinen getragen – und genauso wäre es wohl auch mit den türkischen Einrichtungen. Der Staat um Erdogan darf dem Gesetz zufolge nicht als Schulträger auftreten. Stattdessen müssen auch hier Interessensgemeinschaften gegründet werden, die den Schulbetrieb in die Hand nehmen. Doch genau davor haben viele Kritiker des neuen türkischen Angebots Angst. Wer sind diese Vereine? Und könnten nicht Erdogan selbst oder umstrittene Gruppierungen wie der Ditib-Verband so unbemerkt ihre Finger ins Spiel bringen?

Um das zu verhindern, darf die Bundesregierung erst ihre Unterschrift unter die neuen Verträge setzen, wenn wirklich jedes Detail des Schulbetriebs entlang der hiesigen Lehrpläne abgestimmt ist. Um den Einfluss von Ankara oder Integrationsgegnern gar nicht erst zu ermöglichen, muss der Vertrag mit der Bundesregierung eines unbedingt gewährleisten: Die Schulaufsicht der jeweiligen Bundesländer bekommt uneingeschränkten Zugriff auf die Einrichtungen und muss Kontrolleure vorbeischicken können, wann immer sie will. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Schüler dort exakt denselben Stoff und dieselben Werte lernen wie die Absolventen öffentlicher deutscher Schulen. Und nur so ist gewährleistet, dass Erdogan nicht heimlich mitregiert.

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.01.2020

Warum keine türkisch sprachigen Schulen in Deutschland, wenn nicht einmal die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben ist und emigrierte Menschen in der BRD mit mehreren Staatsbürgerschaften als Deutsche Staatsbürger leben dürfen.