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Urteil
21.07.2008

Dauercamper müssen Zweitwohnungssteuer zahlen

Dauercamper müssen Zweitwohnungssteuer zahlen.

Dauercamper müssen Zweitwohnungssteuer bezahlen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschieden. Damit wurde der Allgäuer Gemeinde Schwangau recht gegeben, die von Dauercampern 120 Euro im Jahr verlangt.

Von Till Hofmann und Klaus Wittmann

München/Schwangau. Dauercamper müssen Zweitwohnungssteuer bezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gab der Allgäuer Gemeinde Schwangau recht, die von Dauercampern 120 Euro im Jahr verlangt. Der Wohnwagenbesitzer Berndt Aumiller aus Schwabmünchen hatte dagegen geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Augsburg noch gewonnen. Der VGH hob dieses Urteil nun aber wieder auf.

Eine Gerichtssprecherin erklärte, dass die Entscheidung der höchsten bayerischen Verwaltungsrichter auch für Dauercamper in anderen Gemeinden bedeutsam sein könnte. Auch anderswo wird diese Steuer erhoben, wenn auch nicht in dieser Höhe. Gerade einmal die Hälfte ist es beispielsweise im oberbayerischen Bad Feilnbach.

Wie viele der über 20 000 Dauercamper in Bayern und der 380 000 Dauercamper in Deutschland letztlich davon betroffen sind, lässt sich nach Angaben von Ulrich Thoma vom Landesverband der Campingplatzbetreiber nicht genau sagen, "weil in nur 199 von 1900 bayerischen Kommunen überhaupt eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird". Thoma hält die Steuer für die Dauercamper für eine Doppelbelastung, da ja auch schon Kurtaxe von den Campern bezahlt werden muss.

Der 59 Jahre alte Kläger Aumiller zeigte sich enttäuscht, aber nicht überrascht. Bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag sei es bereits herauszuhören gewesen, "dass das Augsburger Urteil noch kassiert wird". Er sprach nach Bekanntwerden der Münchner Entscheidung von "Wegelagerei".

Gegen das Urteil ist eine Revision nicht möglich. Aumiller kündigte an, zusammen mit anderen Dauercampern nun möglicherweise eine Unterschriftenaktion zu starten. Er schloss auch nicht aus, sich nach 26 Jahren ganz vom Schwangauer Campingplatz zu verabschieden. "20 Prozent der Dauercamper denken hier so", sagt er.

Der Schwangauer Bürgermeister Reinhold Sontheimer sagte, er sei froh, "dass die rechtliche Klärung erfolgt" sei. Er kündigte aber bereits an, den Dauercampern bei der Höhe der Steuer entgegenzukommen. "Dauercamper sind ja auch gute Gäste, daher breche ich jetzt nicht in Jubel aus", sagte der Gemeindechef zu dem Urteil. Die letzte Entscheidung über die künftige Höhe der Steuer habe aber der Gemeinderat, daher könne er auch noch nicht sagen, um wie viel der Betrag gekürzt werden soll.

Auf Gesprächsangebote der Dauercamper, ihre Sicht der Dinge dem Gemeinderat darzustellen, ist das Ortsparlament bislang laut Aumiller nicht eingegangen. Diese "Kurzsichtigkeit" überrascht den Schwabmünchner dann schon. Denn andere Kommunen verzichteten völlig auf die Zweitwohnungssteuer. Aumillers Stellplatzgebühr (1750 Euro pro Jahr), die Kurtaxe (jährlich 60 Euro pro Erwachsener, 30 Euro pro Kind) und die 120 Euro Zweitwohnungssteuer summierten sich inzwischen zu einem stattlichen Betrag. Für den Dauercamper aus dem Landkreis Augsburg ist die Steuer deshalb "reine Abzockerei".

Auf den rechtlichen Weg setzt er nicht weiter, wohl aber darauf, "dass die Politiker nach der Landtagswahl sich noch einmal mit dem Thema befassen und zu einer vernünftigen Lösung kommen".

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