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Urteil
30.07.2012

Karolinas Mörder gibt im Gefängnis keine Ruhe

Karolinas Mörder macht hinter Gittern immer wieder Ärger. Jetzt wurde er in Augsburg erneut verurteilt.

Der verurteilte Mörder Mehmet A. rastet oft aus. Auch im Gefängnis nimmt er sich nicht zurück. Dafür bekommt er jetzt weitere eineinhalb Jahre Haft.

Es war ein Verbrechen, das mit Worten kaum noch zu beschreiben ist. Tagelang hatte Mehmet A. die kleine Karolina gequält, bis sie starb. Er peitschte das dreijährige Mädchen mit einem Lederriemen, folterte es mit heißem, flüssigen Plastik und schlug es grün und blau.

Mörder bleibt mindestens 20 Jahre hinter Gitter

Das sterbende Kind legte er im Januar 2004 in der Toilette einer Klinik in Weißenhorn (Kreis Neu-Ulm) ab. Im Mai 2006 verhängt das Landgericht München im Revisionsprozess lebenslange Haft gegen Mehmet A. und die Mutter der kleinen Karolina. Die Zuschauer klatschen minutenlang Beifall.

Doch der jahrelange Gefängnisaufenthalt hat den 39-Jährigen nicht sonderlich beeindruckt. Immer wieder fiel er durch Straftaten auf. Er verprügelte und bedrohte einen Mithäftling. Er befriedigte sich vor den Augen einer Vollzugsbeamtin. Als er deshalb vor Gericht stand, beleidigte er die Beamtin aufs Übelste. Wegen all dieser Vorfälle ist Mehmet A. verurteilt worden. Die mehrmonatigen Haftstrafen fielen freilich kaum ins Gewicht. Bei dem Urteil „lebenslang“ stellten die Münchner Richter im Jahr 2006 die besondere Schwere der Schuld fest. Damit bleibt der Türke wegen des Mordes an Karolina wahrscheinlich 20 Jahre und länger im Gefängnis.

Auch Sicherungsverwahrung stand im Raum

Gestern hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg die Strafe um weitere eineinhalb Jahre aufgestockt. Damit kam A. glimpflich davon. Im Raum hatte auch eine Sicherungsverwahrung gestanden oder die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik.

Denn laut Anklage hatte sich der Kindsmörder in der Haft wieder einiges zuschulden kommen lassen. Er soll in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim an einem schwunghaften Handel mit Heroin beteiligt gewesen sein und dabei Mithäftlinge unter Druck gesetzt haben. Er soll versucht haben, einen Wachmann zu schlagen. Und er wartete danach in seiner Zelle mit einem Pfefferstreuer aus Glas und einer Nagelschere auf die Gefängnismitarbeiter.

Schwere Psychose wird vermutet

Mehmet A. wurde in blau-grüner Gefängniskleidung in den Gerichtssaal geführt, wegen seiner berüchtigten Aggressivität gefesselt an Händen und Füßen. Doch am Montag wirkte Karolinas Mörder apathisch, er schlief beinahe ein. Eine Nebenwirkung starker Medikamente? Seit den letzten Attacken wird er offenbar mit Psychopharmaka behandelt. Denn die Ärzte hatten eine psychische Störung festgestellt. Auch Gerichtsgutachter Richard Gruber kam zu dem Schluss, dass Mehmet A. zum Zeitpunkt der Aggressionsausbrüche und Beleidigungen möglicherweise unter einer schweren Psychose litt.

Eine Verurteilung kam daher wegen Schuldunfähigkeit nicht mehr infrage. Der Drogenhandel konnte A. nicht nachgewiesen werden. „Am Ende ist nicht viel übrig geblieben“, sagte der Vorsitzende Richter Claus Pätzel. Verurteilt wurde Karolinas Mörder nur, weil er einem Mitgefangenen gedroht hatte, er werde ihn „abstechen“, wenn der ihm von einem Freigang keine Drogen mit ins Gefängnis bringe. Eine versuchte Nötigung. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung war bei dieser vergleichsweise geringfügigen Tat rechtlich nicht möglich.

„Das ist ein teilweiser Freispruch, aber kein Freibrief.“ So versuchte Richter Pätzel dem Verurteilten klarzumachen, dass er beim nächsten Ausraster womöglich für immer weggesperrt wird. AZ

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