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Versammlungsgesetz
05.07.2013

Sechs Mann sind schon eine Demo

Gewerkschaft Verdi kündigt Klage in Karlsruhe an

München Am 13. Mai erhielt Hedwig Krimmer Post vom Kriminalfachderzernat 4 der Münchner Kripo. Darin teilten die Ermittler der überraschten Gewerkschaftssekretärin mit, dass gegen sie ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz eingeleitet sei. Der Anlass: Während des ordnungsgemäß angemeldeten DGB-Familienfests in München am 1. Mai hatten sechs Verdi-Mitglieder einen kleinen „antimilitaristischen Umzug“ gestartet. Die Polizei monierte die fehlende Anmeldung, die Krimmer zur Vermeidung weiteren Ärgers an Ort und Stelle nachreichte. „Und zwei Wochen später bekomme ich Post, dass gegen mich ein Verfahren läuft“, sagt Krimmer. „Dabei haben die doch meinen Namen und Adresse nur, weil ich die Versammlung angemeldet habe.“

Derlei Vorfälle findet die Gewerkschaft Verdi ganz und gar nicht amüsant. „Allein, dass es in solchen Fällen Verfahren gibt, finde ich einen Hammer“, sagt Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin in Bayern. Eine Befürchtung: Wenn Gewerkschaftsmitglieder bei Warnstreiks und sonstigen Aktionen wegen Ordnungswidrigkeiten ins Visier der Justiz geraten, sinkt die Bereitschaft, an Warnstreiks teilzunehmen. „Um Rechtsunsicherheit herzustellen, reichen zwei, drei solche Verfahren“, sagt Krimmer. Deswegen hat der Verdi-Bundesvorstand bereits eine Münchner Anwaltskanzlei mit der Vorbereitung einer Klage beauftragt.

Es wird nicht das erste Mal sein, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Bayerischen Versammlungsgesetz befassen muss. Denn Karlsruhe hatte bereits 2009 Teile des Gesetzes per einstweiliger Anordnung außer Kraft gesetzt. Auf Initiative der bayerischen FDP wurde dann 2010 die heute geltende, entschärfte Fassung des Gesetzes verabschiedet.

Doch sowohl der Gewerkschaft als auch SPD und Grünen reicht das nicht. „Das Versammlungsgesetz riecht immer noch nach Polizeirecht“, kritisiert Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag. Auch Landtagsvizepräsidentin Christine Stahl (Grüne) will erreichen, dass die Anmeldepflicht für kleine und kleinste Versammlungen entfällt und „Arbeitskampfmaßnahmen“ gänzlich ausgenommen werden.

Das Innenministerium lehnt die Forderungen ab. Das Versammlungsrecht habe sich „bestens bewährt“, kontert Innenminister Joachim Herrmann. Der CSU-Politiker fürchtet, dass hauptsächlich Rechtsextremisten von einem Wegfall der Anmeldepflicht für kleine Veranstaltungen mit weniger als 20 Teilnehmern profitieren würden. „Auch von einer Versammlung mit ,nur‘ einem Dutzend Rechtsextremisten oder anderen gewaltbereiten Extremisten könnten selbstverständlich erhebliche Gefahren für die Sicherheit ausgehen.“ (dpa)

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