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Landwirtschaftsminister Brunner und die Staatssekretäre Eck und Sibler dürfen bleiben. SPD-Fraktionschef Rinderspacher stellt sich hinter Schwabens SPD-Chef Güller.
In der Verwandtenaffäre wird es – zumindest vorerst – keine weiteren Rücktritte und auch keine Entlassungen von Kabinettsmitgliedern geben. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler (alle CSU), die ihre Ehefrauen noch kurz vor dem Beschäftigungsverbot im Jahr 2000 bei sich angestellt hatten, dürfen im Amt bleiben. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Landtag, Schwabens SPD-Chef Harald Güller, muss wegen der kurzfristigen Beschäftigung seines Stiefsohns im Jahr 2009 keine weiteren Konsequenzen befürchten. Der Streit über die Aufarbeitung der Verwandtenaffäre hält allerdings unvermindert an.
Seehofer fordert keine weiteren personellen Konsequenzen
Dass Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nach dem angekündigten Rückzug von Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid aus dem Landtag und dem Rücktritt des schwäbischen CSU-Abgeordneten Georg Winter vom Amt des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses keine weiteren personellen Konsequenzen fordert, geht aus einer Erklärung von Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU) hervor. Darin wird Brunner, Eck und Sibler bescheinigt, dass die Beschäftigung ihrer Ehefrauen ab dem Jahr 2000 in allen drei Fällen rechtmäßig war. Es gebe, so erklärte Kreuzer nach persönlichen Gesprächen Seehofers mit den drei Politikern, „keine Anhaltspunkte für ein Verhalten, das persönliche Konsequenzen nach sich ziehen müsste.“ Weiter heißt es: „Die drei Kabinettsmitglieder haben sich gegenüber der Öffentlichkeit zu den jeweiligen individuellen Umständen der Beschäftigung ihrer Ehefrauen erklärt und zugleich deutlich gemacht, dass sie aus heutiger Sicht die Beschäftigung ihrer Ehefrauen als unangemessen beurteilen.“
Affäre längst noch nicht ausgestanden
Gleichzeitig stellte sich SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher ausdrücklich hinter seinen Geschäftsführer Güller, der die Unrechtmäßigkeit der Beschäftigung seines Stiefsohns nach eigenen Angaben erst jetzt erkannt und sofort die Gesamtkosten in Höhe von rund 7400 Euro der Staatskasse rückerstattet hatte. „Es handelte sich um einen Irrtum, den er sofort eingeräumt, und um einen Fehler, den er sofort ausgeräumt hat“, sagte Rinderspacher unserer Zeitung. Derart umfassende „Transparenz und Konsequenz“, wie Güller sie gezeigt habe, wünsche er sich auch von anderen Betroffenen.
Dass die Affäre damit noch längst nicht ausgestanden ist, zeigt ein etwas skurriler Streit über Ereignisse des Jahres 2009. In einer Sitzung des Ältestenrats im Landtag wurde am 8. Juli über die neuerliche Fortschreibung der Regelung über die Beschäftigung von Familienangehörigen auf Staatskosten informiert. Alle fünf Fraktionen des Landtags saßen damals mit am Tisch. Kritische Nachfragen oder gar Widerspruch aber gab es nicht. Rinderspacher und auch Margarete Bause, die Fraktionschefin der Grünen, haben mittlerweile schon eingeräumt, dass sie bei der Sitzung nicht aufgepasst haben beziehungsweise „nicht misstrauisch genug waren“ (Bause). Auch FDP-Fraktionschef Thomas Hacker sagt, das Thema sei „rückblickend nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt worden.“
Seehofer hätte informiert sein sollen
Dass seinerzeit auch der damalige Chef der Staatskanzlei, Siegfried Schneider (CSU), bei der Sitzung anwesend war und somit auch Ministerpräsident Horst Seehofer hätte informiert sein sollen, versuchen SPD und Grüne nun zu einem Gegenangriff zu nutzen. „Uns wurde immer vorgehalten, wir seien die Schlafmützen“, schimpft Rinderspacher, „aber wer sagt, die SPD saß mit am Tisch, der muss auch zur Kenntnis nehmen, dass auch die Staatskanzlei mit am Tisch saß.“ Grünen-Chef Dieter Janecek springt ihm bei: „Herr Seehofer muss erklären, wie es sein kann, dass sein Haus informiert ist, aber der Chef keine Ahnung hat.“
Ein Regierungssprecher sagte dazu: „Wir in der Staatskanzlei wurden nicht intern darüber informiert, dass dieses Thema auf der Tagesordnung stand, demzufolge hat diese Information auch den Ministerpräsidenten nicht erreicht.“
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