Bei Verlängerung kurzer Prozess denkbar
Gersthofen/Neusäß (möh/ska). Eine Verlängerung der Start- und Landebahn am Augsburger Flughafen um die so genannten Startabbruchstrecken (142 und 172 Meter) ist mit der Stadt Gersthofen nicht zu machen. Dies bekräftigte gestern Lothar Mayr von der Bauverwaltung. Die Augsburger Flughafen-Gesellschaft (AFG) hatte beantragt, die Startabbruchstrecken in die verfügbare Start- und Landebahn einzubeziehen.
Beim Erörterungstermin wiederholte Mayr die Bedenken der Ballonstadt, die sich vor Billigfliegern und großen Maschinen fürchtet, sollte der Antrag der AFG genehmigt werden. Mayr deutete auch an, was dann passieren werde: "Dann sehen wir uns vielleicht vor Gericht."
Ähnlich wie andere Einwender untermauerte Mayr, warum die Stadt Gersthofen die Pläne ablehne. Es sei zu befürchten, dass Ferienflieger und große Maschinen nach Augsburg kommen werden. Dies sei nicht hinnehmbar. Gegen einen City-Flughafen habe Gersthofen nichts.
Mayr betonte auch nochmals, dass die AFG seit 11. Oktober, als die Einwendungen eingereicht wurden, keinen Kontakt mit der Stadt aufgenommen habe. Zumindest in diesem Punkt gab es gestern eine Annäherung. Flughafen-Geschäftsführer Peter Bayer entschuldigte sich dafür.
Insgesamt verlief der Erörterungstermin, an der auch der Neusässer Bürgermeister Dr. Manfred Nozar teilnahm, teilweise in einer sehr emotionalen Atmosphäre. Dabei versuchte Bayer auch die Sorgen der Stadt Gersthofen wegen der Billigflieger zu zerstreuen. Eine verbindliche Aussage, dass diese nicht für Mühlhausen angedacht werden, wollte der AFG-Geschäftsführer nach Angaben von Mayr jedoch nicht machen. Der Chef der Bauverwaltung geht nach dem Erörterungstermin davon aus, dass die Planfeststellung durchgeht, die Startbahn also um die früheren Sicherheitsstreifen verlängert wird.
Gersthofens Gutachter Dieter Faulenbach-Da Costa bekräftigte, dass bereits die jetzigen Längen Start und Landungen der großen Maschinen wie Boeing 737 und Airbus A320 technisch zuließen. Eine Aussage, der AFG-Geschäftsführer Bayer widersprach. Strittig bleibt weiterhin, ob die Beschränkung des Abfluggewichts auf 50 Tonnen ohne Planfeststellungsverfahren auf 80 Tonnen geändert werden kann (so die Meinung der Stadt Gersthofen) oder nicht.
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