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Will der Staat wirklich eine zweite Maskenaffäre zulassen?

Kommentar Von Holger Sabinsky-Wolf
12.07.2022

Die Masken-Deals der langjährigen CSU-Abgeordneten waren nicht strafbar. Für Sauter und Nüßlein ist die Angelegenheit erledigt. Doch das kann nicht alles gewesen sein.

Alfred Sauter und Georg Nüßlein haben sich also nicht strafbar gemacht, als sie ihre guten Kontakte nutzten, um an der Corona-Krise kräftig zu verdienen. So haben die höchsten Richter entschieden. Damit kann die Affäre aber nicht beendet sein.

Denn moralisch bleiben die Masken-Deals höchst fragwürdig. Das wussten auch die beiden CSU-Abgeordneten von Beginn an. Warum sonst hätten ihre millionenschweren Provisionen einen derart geheimnisvollen Umweg über die Karibik und Liechtenstein nehmen sollen? Warum sonst hätte Alfred Sauter eine Firma benutzen sollen, die auf seine Töchter lief?

Es muss eine politische Diskussion über Gesetz zur Abgeordnetenbestechung geben

Die Justiz kann nur auf Basis geltender Gesetze urteilen. Doch Gesetze können geändert werden. Und zwar von all jenen Politikern, die im Bundestag sitzen und sich daran stören, dass Abgeordnete ihren Einfluss und ihre Macht dazu nutzen, um damit unerhört viel Geld zu verdienen. Dass die aktuelle Regelung Geldflüsse nur unter Strafe stellt, wenn Abgeordnete tatsächlich im Parlament im Sinne des Geldgebers abstimmen, greift zu kurz. Was ist mit der Autorität eines mächtigen Abgeordneten in der Partei und in der Verwaltung? Was ist mit der Vermischung von Mandat und privaten Geschäften?

Das Mindeste, was nach der BGH-Entscheidung in Gang kommen muss, ist eine politische Diskussion darüber, ob das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung verschärft werden muss. Mangelnde Moral ist nicht strafbar. Wenn aber die Bundestagsabgeordneten die lückenhafte Regelung für ihre eigene Zunft einfach so weiterlaufen lassen, dann ließe das Zweifel an ihrer eigenen Glaubwürdigkeit aufkommen. Und das sollte für einen Politiker schon eine Strafe sein.

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