Auch in der Schweiz wird nicht mehr gegen früheren Bischof Mixa ermittelt
Exklusiv Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen bestätigt, dass sie ihr Verfahren an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben hat. Dort wurde es eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen in der Schweiz hat auf Anfrage unserer Redaktion am Freitag bestätigt, dass sie nicht mehr gegen den früheren Eichstätter und Augsburger Bischof Walter Mixa ermittelt. Dies hatte am Donnerstag der Augsburger Oberstaatsanwalt Andreas Dobler im Gespräch mit unserer Redaktion bereits auf Anfrage erklärt.
Der Medienbeauftragte und Jugendanwalt der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Leo-Philippe Menzel, sagte am Freitagvormittag unserer Redaktion: "Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat uns heute Morgen in Kenntnis gesetzt, dass sie auf unser Strafübernahmeersuchen in Sachen Bischof Mixa eingetreten ist und somit das Verfahren übernommen hat. Der formelle Entscheid liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor."
Ein heute 39-Jähriger wirft Mixa vor, ihn gegen seinen Willen "auf den Mund" geküsst haben
Von der Staatsanwaltschaft Augsburg hatte es am Donnerstag geheißen, sie habe ihre Ermittlungen gegen den zurückgetretenen Bischof wegen des Verdachts der Nötigung Anfang März eingestellt. Als Grund nannte sie Verjährung. Zuvor waren beide Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zusammengeführt worden, nachdem ein Strafverfolgungsübernahme-Ersuchen aus der Schweiz an sie gerichtet worden war.
Bei den Ermittlungen ging es um den Vorwurf eines heute 39-Jährigen, der 2012 für einen katholischen Sender in der Schweiz arbeitete. Damals soll Mixa dort in der Sakristei einer Hauskapelle mit beiden Händen den Kopf des jungen Mannes aus Deutschland "umklammert" und ihn dann gegen seinen Willen "auf den Mund" geküsst haben.
Auf die Nachfrage, ob in dieser Angelegenheit nun nicht weiter in der Schweiz ermittelt werde und mit der Einstellung der Ermittlungen in Deutschland auch das in der Schweiz eingeleitete sogenannte "Strafverfahren" erledigt sei, antwortete Leo-Philippe Menzel von der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen: "Nach der uns kommunizierten Übernahme des Strafverfahrens durch Augsburg geht die Zuständigkeit auf die neue Strafverfolgungsbehörde über. Somit ist es nun an der Staatsanwaltschaft Augsburg die Untersuchung zu führen und den in der Schweiz geschilderten Vorfall zu beurteilen."
Pfarrvikar Rothe betrachtet Einstellung als "Ungerechtigkeit"
Der bundesweit bekannte Pfarrvikar Wolfgang F. Rothe aus dem Pfarrverband Perlach im Erzbistum München und Freising, der den heute 39-Jährigen unterstützt, kündigte im Gespräch mit unserer Redaktion an, sie werden jetzt gegen die Einstellung des Verfahrens mit "allen juristischen Mitteln" vorgehen. "Der Geschädigte und ich sind der Überzeugung, dass es nicht gerecht ist, dass sich die Schweizer Behörden der Strafverfolgung entziehen, indem sie das Verfahren nach Deutschland verlagern – weil in Deutschland die Verjährung nur fünf Jahre beträgt und bereits eingetreten ist." In der Schweiz gebe es eine längere, noch laufende Verjährungsfrist. Bischof Walter Mixa hatte die Vorwürfe selbst und über eine Anwältin "auf das Schärfste als unwahr" zurückgewiesen.
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