Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess: Miesbacher Sparkassenaffäre erneut vor Gericht

Prozess
07.04.2022

Miesbacher Sparkassenaffäre erneut vor Gericht

Ex-Landrat Jakob Kreidl (r) und der Ex-Bankchef Gustav Georg Bromme vor der Urteilsverkündung in 2019 in einem Sitzungssaal.
Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Teure Geschenke, Reisen, Geburtstagspartys auf Kosten der Miesbacher Kreissparkasse - das sorgte vor einigen Jahren gehörig für Wirbel. Der Großteil ist juristisch aufgearbeitet. Mit einigen Fällen müssen sich nun aber erneut Richter befassen.

Das Landgericht München II nimmt am Donnerstag (9.15 Uhr) einen neuen Anlauf auf den Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre. Es ist die zweite Runde in dem Verfahren um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee. Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl müssen erneut auf die Anklagebank. Der Prozess hätte bereits im März starten sollen, war aber wegen Verhinderung eines Prozessbeteiligten mehrmals verschoben worden.

Das meiste ist juristisch bereits aufgearbeitet: Vor drei Jahren hatte das Landgericht Bromme und Kreidl wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. So waren die Angeklagten und andere Verwaltungsratsmitglieder mit ihren Ehefrauen für Zehntausende Euro auf Sparkassen-Kosten nach Wien und Stubai gereist, es gab Geburtstagsfeten für fünfstellige Summen. Mit Geldern der Kreissparkasse bestritt Bromme, selbst passionierter Jäger, als "Spende" Ausgaben für einen Schießstand in Tirol, bezahlt wurde dabei auch eine Kaffeemaschine für rund 2000 Euro.

Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Anklage wollte Bromme damals hinter Gitter bringen. Dieser wiederum möchte eine mildere Strafe. Das Landgericht hatte schon 2019 einige Anklagepunkte fallengelassen. Anstatt eines von der Staatsanwaltschaft veranschlagten Gesamtschadens von 1,25 Millionen Euro ging es nur von rund 250.000 Euro aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Jahr die Urteile des Landgerichts München II weitgehend. In einzelnen Punkten änderten die Karlsruher Richter aber die Entscheidung ab.

Bei Geschenken für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenken an Kollegen aus dem Vorstand und dem Verwaltungsrat kam der BGH zu einem anderen Schluss als das Landgericht, das diese als üblich eingestuft hatte. Da es sich um Zuwendungen innerhalb der Leitungsorgane der Kreissparkasse handelte, sei es nicht um die Förderung des Ansehens der Bank gegangen. Bromme habe in diesen Fällen Sparkassengelder veruntreut - und Kreidl habe die an ihn gerichteten Geschenke angenommen, weshalb auch sein Freispruch hier keinen Bestand habe.

Unter anderem geht es hier dem Vernehmen nach um teure Schreibsets, Hirschhornmesser, Brotzeitbrettchen und eine Silber-Dose für Visitenkarten. Auch mit der Renovierung des Dienstzimmers von Kreidl im Landratsamt muss sich das Landgericht nochmals befassen.

Dass die Kreissparkasse nach überregionalen Zusammenkünften Abschlussessen von Landräten bezahlte, fanden die BGH-Richter hingegen in Ordnung. "Da diese Abendessen auch dem Erfahrungsaustausch der Landräte dienten, standen die Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Landkreises, der Träger der Kreissparkasse ist", urteilte der erste Strafsenat. "Die Kreissparkasse kam insoweit ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, den Landkreis im regionalpolitischen Bereich zu unterstützen." Der BGH sprach die beiden Angeklagten in diesem Punkt frei.

Bei Geschenken zu Verwaltungsratssitzungen hingegen sowie bei der Ausrichtung einer Geburtstagsfeier hätte die Staatsanwaltschaft Bromme gerne wegen Vorteilsgewährung verurteilt gesehen, Kreidl wegen Vorteilsannahme. Hier folgte der BGH der Anklage nicht. Es blieb bei Untreue. Für den Prozess sind Termine bis Mitte Mai angesetzt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.