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Pandemie
14.09.2021

Bayerns Musik- und Theatervereine können wieder proben

Das Proben von Laienmusikern in Bayern wird erleichtert.
Foto: Rene Traut, dpa (Symbol)

In Bayern werden die Corona-Regeln für Laienmusik und Schauspiel gelockert. Das verkündete CSU-Minister Bernd Sibler. Warum sich zur Freude auch Kritik gesellt.

Schluss mit den Proben in Sporthallen, zurück in das Musikheim: Laienmusikerinnen und -musiker dürfen wieder mit weniger Einschränkungen proben. Das Gleiche gilt für Amateurtheatervereine und -ensembles. Da Probenteilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein müssen, könnte der Infektionsschutz weiter gewährleistet werden, sagt der bayerische Kunstminister Bernd Sibler bei der Vorstellung des Rahmenkonzepts am Dienstag: „Wir erleichtern die Möglichkeiten für die wichtigen Probenaktivitäten im Laienbereich und damit die Arbeit der Laienmusik- und Amateurtheatervereine wieder deutlich, ohne aber auf den Schutz aller Beteiligten zu verzichten.“ Bisher musste beispielsweise zwischen Bläserinnen und Bläsern ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

Neben dem Mindestabstand, der laut des Rahmenkonzepts wegfällt, wenn die künstlerische Betätigung beeinträchtigt wird, sind weitere Lockerungen beschlossen worden. Unter anderem darf die Maske abgenommen werden, wenn sie das „aktive Musizieren oder die künstlerische Konzeption des Schauspiels nicht zulässt, insbesondere beim Spielen von Blasinstrumenten oder bei Gesang“.

ASM-Chef Pschierer kritisiert umständliche Bürokratie in Bayern

Franz Josef Pschierer, der Präsident des Allgäu-Schwäbischen-Musikverbandes (ASM) kritisiert den „Wust an Verordnungen“, auch wenn er sich über die Lockerungen freut: „Getreu dem Motto ,Lieber spät als nie‘, ist bei unseren Vereinen ein großes Durchatmen feststellbar, dass damit die Probenarbeit in den eigenen Proberäumen für den Herbst gesichert scheint“, sagt Pschierer.

Franz Josef Pschierer ist der Präsident des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes.
Foto: Mathias Wild (Archiv)

Trotzdem bleibe bei ihm das Unverständnis, warum die wenigen Anpassungen in einem Rahmenkonzept erst zwei Wochen nach der Veröffentlichung der aktuellen bayerischen Infektionsmaßnahmenschutzverordnung passiere – zumal das ebenso dringend erwartete Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen immer noch nicht bekannt sei. Er würde sich wünschen, in Bayern würde weniger umständlich und unbürokratischer gehandelt werden. „Unsere Nachbarn in Österreich und Baden-Württemberg agierten hier konsequenter und schneller für ihre Kulturbereiche“, sagt Pschierer weiter. In Österreich gilt beispielsweise keine 3G-Regel für Laienmusiker.

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