Angeblicher Stich im Arm: AfD-Politiker Chrupalla scheitert vor Gericht
Nach einem Auftritt in Ingolstadt klagte Tino Chrupalla über Schmerzen und vermutete einen Stich. Nun wollte er vor Gericht eine Entscheidung erzwingen – ohne Erfolg.
Nach einem vermeintlichen Stich im Arm im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt ist AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla mit dem Versuch gescheitert, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilte das Oberlandesgericht München am Freitag mit. Er habe unter anderem formale Erfordernisse nicht erfüllt. Gegen den Beschluss des OLG können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die Ermittlungen in der Sache eingestellt, weil sich kein Verdacht auf eine Straftat hatte erhärten lassen.
Angeblicher Stich bei Chrupalla in Ingolstadt: Keine Hinweise für Ermittlungen
Chrupalla hatte während der Veranstaltung am 4. Oktober nach eigenen Angaben einen Stich wahrgenommen und über Schmerzen sowie über Schwindel und Übelkeit geklagt. Alle vorgenommenen Tests etwa auf eine mögliche Vergiftung waren aber negativ verlaufen. Eine Verletzung durch eine fremde Person könne nicht völlig ausgeschlossen werden, konkrete Hinweise hätten die Ermittlungen aber nicht ergeben, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Chrupalla hatte daraufhin vergeblich Einspruch eingelegt und nun versucht, mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung in der Sache herbeizuführen. (dpa)
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