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Radentscheid Bayern
07.06.2023

Lässt der Verfassungsgerichtshof das Rad-Volksbegehren in Bayern zu?

Die Initiatorin des Volksbegehrens Bernadette Felsch (mit Mikrofon) glaubt an den Erfolg.
Foto: Tobias Hase, dpa (Archivbild)

Mehr als 100.000 Bürger unterstützen das Volksbegehren für mehr Radwege. Die Staatsregierung hat es abgelehnt. An diesem Mittwoch entscheidet nun die Justiz.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) entscheidet an diesem Mittwoch, ob das Rad-Volksbegehren zulässig ist. Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Initiative für mehr Radwege mit ihrer Unterschrift unterstützt. Das bayerische Innenministerium aber machte rechtliche Bedenken geltend und legte das Volksbegehren dem VGH zur Prüfung vor. 

Zwei Gründe wurden dafür genannt. Zum einen greift das Volksbegehren, wenn es denn Gesetz würde, nach Auffassung des Ministeriums in das Haushaltsrecht des Parlaments ein. Wie viel Steuergeld der Staat für welche Zwecke ausgeben darf, entscheidet laut Verfassung ausschließlich der Landtag. Zum anderen fehle dem Landesparlament die Gesetzgebungskompetenz für straßenverkehrsrechtliche Regelungen. Über bestimmte Forderungen des Volksbegehrens könne nur der Bund entscheiden. 

Der ADFC Bayern glaubt an einen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Initiatoren des Volksbegehrens, allen voran der Fahrradklub ADFC Bayern, ist dagegen guter Dinge, sich vor Gericht durchzusetzen, "weil sich unser Gesetzentwurf sehr genau an den strengen Vorgaben für ein Volksbegehren orientiert und wir gute Gegenargumente zur Darstellung des Innenministeriums haben". Sie vermuten, dass es der Staatsregierung vor allem darum ging, Zeit zu gewinnen, um ein eigenes Radgesetz vorzulegen. 

Das ist, wie berichtet, mittlerweile geschehen. CSU und Freie Wähler haben im Mai im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Danach sollen mit einer staatlichen Förderung von mindestens 560 Millionen Euro bis 2030 rund 1500 Kilometer neue Radwege in ganz Bayern entstehen – im Zweifel auch durch eine "bauliche Verschmälerung" bestehender Straßen für den Autoverkehr oder den Wegfall von Parkplätzen. Zudem sollen Kommunen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, Grund für den Bau neuer Radwege zu erwerben. Außerdem soll die Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen günstiger werden. Und beim Neubau von Wohnungen sollen weniger Stellplätze für Autos nachgewiesen werden müssen, wenn gleichzeitig mehr Fahrradstellplätze bereitgestellt werden. 

Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens "Radentscheid Bayern" und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert das Vorgehen der Regierung mit den Worten: "Wir kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern – im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW – nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde!" Dass Bayern nun ein Radgesetz bekomme, ist nach ihrer Auffassung zwar ein erster Erfolg des Volksbegehrens. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung aber bleibe hinter den Vorschlägen des Bündnis Radentscheid zurück und sei zudem an vielen Stellen zu vage. 

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Anstatt eines konkreten Ziels zur Steigerung des Radverkehrsanteils würden nun 1500 Kilometer Radwege bis 2030 angepeilt. Das wären 91 Meter pro Jahr und Gemeinde. Damit gäbe es auch noch 2030 an nur 30 Prozent der Kilometer von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Radwege. "Bei diesem Tempo dauert es bis etwa 2160, bis Bayern ein sicheres Radwegenetz hat", rechnet Felsch vor. 

Das Bündnis "Radentscheid Bayern" wurde vom ADFC Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. und den elf kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird es vom Bund Naturschutz sowie von Grünen, SPD, ÖDP, Linke, Volt und Piratenpartei.

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