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  3. Österreich: Datenschützer gegen Facebook: Gericht verhandelt Schadenersatzklage

Österreich
09.04.2015

Datenschützer gegen Facebook: Gericht verhandelt Schadenersatzklage

Max Schrems führt seit fast vier Jahren einen Kampf gegen die Ausbeutung persönlicher Daten im Internet. Jetzt klagt er gegen Facebook.
Foto: Joe Klamar, afp

Vor der ersten Anhörung zu einer Sammelklage gegen Facebook am Donnerstag in Wien hat sich der Initiator der Beschwerde kämpferisch und zuversichtlich gezeigt.

Der Österreicher Max Schrems sagte der Nachrichtenagentur AFP, er hoffe auf einen "bedeutenden Prozess" gegen datensammelnde US-Unternehmen. Die Klage behandle eine ganze Reihe von Sachverhalten. "Wir hoffen darauf, alle zu gewinnen."

Der 27-Jährige wirft Facebook gemeinsam mit 25.000 weiteren Nutzern des Netzwerks zahlreiche Rechtsverletzungen vor, insbesondere das in seinen Augen nach EU-Recht unzulässige Sammeln persönlicher Daten. Außerdem moniert er, dass Facebook persönliche Nutzerdaten nicht vor dem Zugriff des US-Geheimdienstes NSA schütze. Die Kläger rund um Schrems fordern Facebook nun auf, die "Massenüberwachung zu stoppen" und eine Unternehmenspolitik zum Schutz der Privatsphäre zu verfolgen, die jeder Nutzer verstehe.

Schrems führt seit fast vier Jahren einen Kampf gegen die Ausbeutung persönlicher Daten im Internet. So wandte er sich bereits an die irische Datenschutzbehörde DPC, weil das soziale Netzwerk in dem Land seinen Europa-Sitz hat. Damit sorgte er dafür, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit März damit befasst, inwieweit Google, Facebook und weitere Unternehmen die EU-Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen.

In Wien geht es nun ab Donnerstag um die Zulässigkeit der Sammelklage, vor dem zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen findet eine erste Anhörung statt. 25.000 Menschen, vor allem aus Europa, hatten sich seiner Klage angeschlossen, weitere warten darauf, später in das Verfahren einsteigen zu können. Schrems fordert für jeden Kläger ein symbolisches Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.

Schrems geht es dabei weniger um das Geld als ums Prinzip. In Europa existierten Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, sagte er AFP, aber sie würden nicht eingehalten. Im Kern gehe es nun darum, zu klären, ob sich Online-Unternehmen an die Regeln halten müssten oder ob sie "irgendwo im Wilden Westen leben" und dort tun könnten, was sie wollten. Auch eine Niederlage im Kampf gegen Facebook fände Schrems nach eigener Aussage äußerst "interessant": Denn dann stelle sich die Frage, weshalb geltende Gesetze gebrochen werden dürften.

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