Als im Dillinger Land öfters die Religion wechselte
Im Stadt- und Hochstiftmuseum in Dillingen geht es am Sonntag um Zeiten der Reformation und Gegenreformation.
Cuius regio, eius religio – wessen Gebiet, dessen Religion – bezeichnet die im Augsburger Religionsfrieden von 1555 zwischen der katholischen und evangelischen Seite ausgehandelte Regel, dass der jeweilige Landesherr die Religion seiner Untertanen bestimmt. Nicht nur in den großen Fürstentümern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, wie Deutschland bis 1806 bezeichnet wurde, sondern auch in kleineren Herrschaften kam diese Bestimmung zur Anwendung, auch im Umland von Dillingen.
Wer waren zur Zeit der Reformation die Landesherren in unserer Gegend? Straßennamen in den Donaustädten des Landkreises geben Auskunft. In Lauingen heißt die Hauptstraße Herzog-Georg-Straße, in Dillingen kennen wir die Kardinal-von-Waldburg-Straße und in Höchstädt führt die Herzogin-Anna-Straße zum Schloss.
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