Behörde untersagt Metzger das Gewerbe
Tapfheim/Donauwörth Das Landratsamt in Donauwörth hat einem Metzger aus Tapfheim, dessen Betrieb wegen hygienischer Mängel vor gut einem Jahr schon einmal vorübergehend geschlossen wurde, untersagt, sein Gewerbe weiterhin auszuüben. Wie jetzt bekannt wurde, geschah dies bereits im Sommer. Der Betroffene möchte den Beschluss der Behörde nicht akzeptieren und klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Begründung: Die Maßnahme des Amts sei nicht verhältnismäßig.
Das Gericht beschäftigt sich am heutigen Mittwoch mit dem Fall. Die Vorgeschichte sorgte im Herbst 2008 und in den folgenden Monaten für Aufsehen. Bei einer unangemeldeten Kontrolle stießen Behördenvertreter in dem Schlachtbetrieb auf eine ganze Reihe von Mängeln. Zwar fanden die Veterinäre kein Gammelfleisch - eine gesundheitliche Gefahr für die Kunden habe nicht bestanden -, jedoch brachte der Metzger Ware in Verkehr, die nach Ansicht der Kontrolleure zum Verzehr nicht geeignet war. Dies sah im März 2009 auch das Amtsgericht Nördlingen so. Es verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den 56-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro.
Beispielsweise hingen die geschlachteten Rinder im Kühlraum so dicht nebeneinander, dass sie - was verboten ist - sich gegenseitig und teilweise auch die Wand berührten. Die zulässige Höchsttemperatur des gelagerten Fleisches war laut Staatsanwaltschaft um mehr als zwei Grad überschritten gewesen. Der Metzger machte sich auch der Tierquälerei schuldig. Er hielt ein Schaf, das an der Klaue erkrankt war, sodass bereits das Gewebe an dieser großräumig wegfaulte. Der Metzger verständigte aber keinen Tierarzt.
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