Gastkindbeitrag und Inklusion
Informationen an den Gemeindetag
Höchstädt Die Gemeinde muss zahlen, wenn ein Kind einen Kindergarten in einem anderen Ort besucht. So steht es im neuen Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Die wesentlichen Änderungen, auf die die Kommunen reagieren müssen, stellte Referatsleiter in der Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags in München, Gerhard Dix, gestern auf der Kreisversammlung im Höchstädter Rathaus vor. Wittislingens Bürgermeister Roland Hörl interessierte im Zusammenhang mit dieser ersten Änderung, ob er auch für Kinder, die aus dem benachbarten Baden-Württemberg kommen, einen Förderanspruch habe. „Das gilt nur zwischen bayerischen Gemeinden“, antwortete Dix. Zudem müssen darüber hinaus Gastkinder den Gemeinden, aus denen sie stammen, innerhalb einer Frist gemeldet werden. Dadurch sollen die Gemeinden besser planen können. Werde in einer Einrichtung eine größere Investition fällig, soll die Gemeinde künftig mit den Herkunftsgemeinden ihrer Gastkinder aushandeln, wer welchen Betrag übernimmt.
Kommune muss zahlen
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