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  3. Bachtal: Hätte es in Syrgenstein eine Maibaumwache gebraucht?

Bachtal
02.05.2019

Hätte es in Syrgenstein eine Maibaumwache gebraucht?

In der Nacht zum 1. Mai sägten Unbekannte den Maibaum in Syrgenstein um. Der Stamm zerbrach in mehrere Einzelteile. In der Folge gibt es Diskussionen, ob eine Wache den Baum hätte beschützen müssen.
Foto: Steiner

In Syrgenstein haben Unbekannte den Maibaum zerstört. Mancher sagt: Der Baum hätte beschützt werden müssen. Andere finden: Die Täter haben eine Grenze überschritten.

Der Maibaum in Syrgenstein stand nicht lange. Nur wenige Stunden, nachdem das Schmuckstück am Vorabend des 1. Mai neben der Bachtalhalle aufgebaut wurde, kamen Unbekannte und sägten den Baum um. Der Stamm zerbrach in mehrere Teile. Der Maibaum kann nicht mehr aufgerichtet werden. Syrgenstein muss nun den Mai ohne einen Maibaum verbringen. Wir berichteten bereits: Unbekannte sägen den Maibaum in Syrgenstein um

Kontroverse Diskussionen um Maibaum von Syrgenstein auf unserer Facebook-Seite

Auf der Facebook-Seite der Donau-Zeitung löste die Meldung kontroverse Diskussionen aus. Es geht um die Frage, ob das Absägen des Baums in der Mainacht hätte verhindert werden können. „Ist zwar schade. Find ich nicht gut. Aber wo war die Maibaumwache?“, lautet ein Kommentar. Eine Nutzerin schreibt: „Das ist Brauch. Wer auf seinen Baum in der Mainacht nicht aufpasst, der hat Pech gehabt.“ Doch es gibt auch andere Meinungen. „Brauchtum hin oder her, aber umsägen geht gar nicht“, lautet ein Kommentar. Dieser Ansicht ist auch ein anderer Nutzer. „Entführen und durch Auslöse wieder zurückgeben ... alles gut“, schreibt er. „Aber zerstören geht mal gar nicht. Das ist Respektsache gegenüber denen, die ihn hergestellt haben und der Gemeinde.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

02.05.2019

Aha, die Maibäumler haben also damit gerechnet, dass der Baum auch aufgestellt "entführt ..." werden könnte und haben deshalb Wache gehalten - leider nur bis Mitternacht, und das hatte die geschilderten Konsequenzen. Da kann man zwar jammern, aber gerichtlich klagen ist wohl nicht angemessen. Hoffentlich sieht das das Gericht auch so. Übrigens: Es war immer schon üblich einen Baum vor dem Ersten Mai zu "verziehen...", egal, ob aufgestellt oder gelagert.
Streiten könnte man mE über die Frage, ob absägen/sprengen/umreißen/abnagen (mittels dressierter Biber...) erlaubt ist. ;)
Aber Wehleidigkeit ist in jedem Falle kein Brauch!